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Befristete Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung - Thomas Dieterich, Ulrich Preis


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ISBN:9783504426491
Personen:
Zeitliche Einordnung:2001
Umfang:XI, 118 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 18 Arbeit ; 22 Erziehung, Bildung, Unterricht
Verlag:
Köln : O. Schmidt
Schlagwörter:Deutschland ; Hochschullehrer ; Befristetes Arbeitsverhältnis ; Dienstrecht ; Reform

7501


FAQ zum Buch



Das Hochschulrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtliche Rahmenbedingungen für Hochschulen und wissenschaftliche Tätigkeiten regelt. Die Expertenkommission schlug vor, das Hochschulrahmengesetz zu ändern, um befristete Arbeitsverträge in Wissenschaft und Forschung zu regulieren und zu stabilisieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 1, ISBN 9783504426491

Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge (HFVG) hatte den Zweck, die Vergabe befristeter Verträge für wissenschaftliches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu regeln, insbesondere für Aus- und Weiterbildung, projektbezogene Forschung und Drittmittelfinanzierung. Die Entscheidung des BVerfG vom 24. April 1996 kritisierte die rechtliche Unsicherheit und funktionswidrigen Auswirkungen der Befristungsregelungen, insbesondere aufgrund unklarer Abgrenzungen und sachwidriger Kombinationen von Befristungsgründen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 7, ISBN 9783504426491

Die Koalitionsfreiheit ermöglicht es Beschäftigten, Vereine oder Gewerkschaften zu bilden, die kollektive Verträge aushandeln können. Diese Verträge können spezifische Regelungen für Befristungsmöglichkeiten festlegen, wie beispielsweise maximale Laufzeiten oder Bedingungen für Verlängerungen. Dadurch wird die Gestaltung von Befristungen im Hochschulbereich durch vertragliche Vereinbarungen beeinflusst. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 98, ISBN 9783504426491

Im Entwurf sind Höchstdauern für befristete Arbeitsverträge im Hochschulbereich vorgesehen, darunter 4 Jahre für wissenschaftliche Hilfskräfte, 2 Jahre für wissenschaftliche Mitarbeiter bei erster Beschäftigung und 5 Jahre für andere Mitarbeiter. Zusätzliche Anrechnungsmöglichkeiten und Ausnahmen ermöglichen theoretisch längere Beschäftigungszeiten. Hochschulwechsel können die Ausschöpfung der Höchstgrenzen ohne Obergrenze ermöglichen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 41, ISBN 9783504426491

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