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Die Grenzen rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten - Thomas Lobinger


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ISBN:9783161482373
Personen:
Zeitliche Einordnung:2004
Umfang:XVII, 403 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Tübingen : Mohr Siebeck
Schlagwörter:Deutschland ; Schuldrechtsreform ; Leistungspflicht

7782

Buchzusammenfassung:



English summary: Thomas Lobinger deals with issues that, under English law, are primarily subject to the frustration of contract doctrine. In this respect, he analyses important amendments to the BGB (German Civil Code) which were newly adopted by the so-called Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Contracts Modernisation Act). He argues that the only means of achieving a consistent application of these amendments is to construe them as focusing attention on the intent and expectations of the contracting parties. His study is significant for the interpretation of the new regulations in German civil law and can also be seen as the preparatory work for a future European law of contractual obligations. German description: Die Frage, ob und inwieweit rechtsgeschaftliche Leistungspflichten durch veranderte, insbesondere leistungserschwerende Umstande beruhrt werden, gehort seit jeher zu den Hauptproblemen des vertraglichen Schuldrechts. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung haben auch die insoweit einschlagigen Regelungen des BGB erhebliche Anderungen erfahren. In kritischer Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften (v.a. 275, 311a, 313 BGB) entwickelt Thomas Lobinger ein Losungskonzept, das sich strikt an der Privatautonomie als dem Geltungsgrund rechtsgeschaftlicher Leistungspflichten orientiert. Dessen Leistungsfahigkeit belegt er anhand zahlreicher Falle aus der Rechtsprechung sowie auch an Problemfeldern, deren Regelung das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bewusst offen gelassen hat (insbesondere die sog. vorubergehende Unmoglichkeit). Dabei sichert er sein Konzept immer auch durch historische sowie rechtsvergleichende Hinweise ab. Die Untersuchung ist damit nicht nur fur die Anwendung der neuen Vorschriften des deutschen BGB von Bedeutung. Sie lasst sich zugleich als Vorarbeit fur ein kunftiges europaisches Schuldvertragsrecht verstehen.



FAQ zum Buch



Die Befreiungsregelung in § 275 BGB-SchRModG wurde neu gefasst, indem statt der traditionellen Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsfrage ein rein normatives Kriterium eingeführt wurde. Dabei wird das Verhältnis zwischen dem Aufwand des Schuldners und dem Leistungsinteresse des Gläubigers als zentrales Kriterium betrachtet. Die strikte Trennung zwischen „Unmöglichkeit“ und „bloßer Leistungserschwerung“ ist nach dieser Neufassung nicht mehr möglich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 55, ISBN 9783161482373

Die Neuregelung schafft eine Ungleichbehandlung gleicher Problemlagen, indem sie Fälle der “faktischen Unmöglichkeit“ und “wirtschaftlichen Unmöglichkeit“ anhand der “Grobheit“ des Missverhältnisses zwischen Schuldneraufwand und Gläubigerinteresse unterschiedlich behandelt. Dies führt dazu, dass ähnliche Situationen je nach Schwere des Missverhältnisses unterschiedlich geprüft werden. Die klare Zuständigkeit der Normen bleibt unklar, was zu ungleicher Anwendung führt. Die Prüfung beider Vorschriften ist in allen Fällen erforderlich, was zu konfliktären Bewertungen führen kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 94, ISBN 9783161482373

Die Neuregelung verfehlt das maßgebliche Kriterium, da sie nicht auf die konkrete Natur des Schuldverhältnisses und die Verantwortlichkeit des Schuldners abstellt, sondern unterschiedliche, nicht einheitlich abgeleitete Kriterien anwendet. Dies führt dazu, dass die besondere Sachproblematik überwindbarer Leistungshindernisse nicht angemessen berücksichtigt wird. Die einheitliche Grundlage, die die BGB-Verfasser für alle Fälle vorsehen, wird durch die neue Regelung nicht gewahrt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 119, ISBN 9783161482373

Das Vertretenmüssens ist eine begrenzte Verpflichtung des Schuldners, die nicht auf eine vollständige Unterordnung unter den Gläubigerziel abzielt, sondern auf bestimmte Anstrengungen. Die Neuregelung verkannte dies, indem sie die prinzipielle Beschränktheit des Vertragswillens ignorierte und stattdessen unbedingte Pflichten unterstellte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 214, ISBN 9783161482373

Die nochmalige Revision der Normtexte könnte dazu führen, dass die grundsätzlichen Unzulänglichkeiten des aktuellen § 275 Abs. 2 BGB deutlicher hervortreten. Das Erfordernis eines “grossen Missverhältnisses“ zwischen Leistungsaufwand und Leistungsinteresse würde weiterhin bestehen, selbst wenn der Schuldner das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Eine Überarbeitung könnte die paradoxen Folgen einer strikt erfolgsbezogenen Verpflichtung zur Gläubigerbefriedigung verringern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 238, ISBN 9783161482373

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