
Die familiengerichtliche Praxis in Hamburg bei Gefährdung des Kindeswohls durch Gewalt und Vernachlässigung nach §§ 1666, 166a BGB: - eine qualitative ... Zivil-, Handels- und Prozessrecht) - Rosenboom, Esther
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FAQ zum Buch
Das KJHG regelt die Zuständigkeit und Aufgaben der Jugendämter und setzt sich gegenüber den §§ 1666 und 1666a BGB durch, wenn es zu Konflikten kommt. Es legt spezifische Regelungen für die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen fest, die die allgemeinen Vorschriften des BGB überlagern. Die Bestimmungen des KJHG haben Vorrang bei der Ausübung der Aufsichts- und Schutzfunktionen der Jugendämter. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 22, ISBN 9783769409970
Das KJHG legt einen niedrigeren rechtlichen Schwellenwert für die Inanspruchnahme von Unterstützung und Hilfen fest als der BGB. Es fokussiert auf präventive Maßnahmen und bietet umfassende Hilfeleistungen, um Eingriffe des Staates zu vermeiden, während das BGB strengere Voraussetzungen wie die Gefährdung des Kindeswohls voraussetzt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 58, ISBN 9783769409970
Das Text besagt, dass eine unsichere oder desorganisierte Bindung die Vulnerabilität für psychopathologische Störungen erhöht, insbesondere in Kombination mit familiären Belastungen. Sicher gebundene Kinder hingegen zeigen bessere soziale Kompetenzen und ein höheres Selbstwertgefühl. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 90, ISBN 9783769409970
Laut §50 II S. 2 FGG muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden, wenn ein Fall gemäß §50 II S. 1 Nr. 2 FGG vorliegt, wie bei der Gefährdung des Kindeswohls. Die Nichtbestellung führt zu einem schwerwiegenden Verfahrensmangel, da die Begründung für die Absage der Bestellung erforderlich ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 189, ISBN 9783769409970