Startseite

Das Gebot der Zwangsversteigerung - eine nicht anfechtbare Prozesshandlung.


Netto: 9,35 €10

inkl. MwSt. zzgl. Versand

Bearbeitungszeit: 3 Werktage

Sofort lieferbar (auf Lager)

1x Stück verfügbar

Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):

  • Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
  • Buchrücken fehlt und wurde nachgebunden per Maschine
  • Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu Zeit intensiv ist
  • Cover Seiten können vom Text abgeschnitten sein
  • Vereinzelte Seiten können lose sein
  • Blattübergänge können unterschiede haben
  • Es sind Jahrzehnte alte Bücher, nichts für z.B. Allergiker oder anspruchsvolle Kunden
ISBN:9783769402445
Personen:
Zeitliche Einordnung:1993
Umfang:XI, 170 S
Format:; 22 cm
Sachgruppe(n):19 Recht
Verlag:
Bielefeld : Gieseking
Schlagwörter:Immobiliarzwangsvollstreckung ; Auktion ; Anfechtung

7988


FAQ zum Buch



Ein Gebot in der Zwangsversteigerung kann gemäß der herrschenden Meinung nicht gemäß § 119 ff. BGB angefochten werden. Die Rechtsnatur des Gebots als reine Prozeßhandlung führt dazu, dass Willensmängel unbeachtlich sind. Die Anfechtung ist daher abzulehnen, und die Frage der Erheblichkeit von Willensmängeln ist allein auf der Grundlage des Verfahrensrechts zu beantworten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783769402445

Der objektive Erklärungsinhalt des Gebots ist eine Willenserklärung privatrechtlicher Art, die den bürgerlichrechtlichen Normen unterliegt. Sie ist keine Prozeßhandlung im engeren Sinne, sondern wird trotz ihrer prozeßrechtlichen Wirkung durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Das Gebot ist somit sowohl als Prozeßhandlung als auch als Rechtsgeschäft zu betrachten, jedoch unter der Herrschaft des privaten Rechts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 64, ISBN 9783769402445

Das Vollstreckungsgericht hat eine Aufklärungs- und Belehrungspflicht gegenüber dem Bieter bezogen auf das individuelle Gebot, insbesondere hinsichtlich des Deckungsgrundsatzes. Der Bieter muss die Bindung an sein Gebot vom Ergebnis dieser Belehrung abhängig machen, damit die Aufklärungspflicht ihren Zweck erfüllen kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 151, ISBN 9783769402445

    Einkaufswagen

    Noch kein Buch gefunden