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Die Errungenschaftsbeteiligung nach schweizerischem Ehegüterrecht / Paul Piotet. Aus d. Franz. übers. von Katrin Saadé-Meyenberger


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ISBN:9783727295386
Personen:
Zeitliche Einordnung:1987
Umfang:183 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 14 Soziologie, Gesellschaft
Verlag:
Bern : Stämpfli
Schlagwörter:Schweiz ; Errungenschaftsbeteiligung

864

Buchzusammenfassung:



Das Buch "Die Errungenschaftsbeteiligung nach schweizerischem Ehegüterrecht" von Paul Piotet behandelt das Thema der Errungenschaftsbeteiligung im schweizerischen Ehegüterrecht. Im ersten Kapitel wird die Definition und der Gegenstand des Ehegüterrechts erläutert. Es wird erklärt, dass die Errungenschaftsbeteiligung anstelle der Güterverbindung tritt und die Vorteile dieser Regelung gegenüber der Güterverbindung aufgezeigt werden. Es wird auch diskutiert, ob es bei der Errungenschaftsbeteiligung Sondergut gibt und wie Vermögensverwaltung und Schulden geregelt sind. Im zweiten Kapitel werden die Grundsätze für die Zuordnung von Vermögenswerten zu Eigengut oder Errungenschaft erläutert. Es wird erklärt, dass es verschiedene Verteilungsschlüssel gibt, um die Zuordnung zu bestimmen. Es wird auch auf die Surrogation eingegangen, die die genaue Funktion der Zuordnung von Vermögenswerten regelt. Ersatzanschaffungen bei Güterverbindung und Errungenschaftsbeteiligung werden ebenfalls behandelt. Im dritten Kapitel wird die interne Verteilung der Schulden zwischen Eigengut und Errungenschaft sowie Ersatzforderungen diskutiert. Es wird erklärt, wie die Schulden zwischen Ehemann und Ehefrau verteilt werden und welche Regeln für die Zuordnung der Schulden zu Eigengut oder Errungenschaft gelten. Es wird auch auf Ersatzforderungen eingegangen. Im vierten Kapitel wird das Thema Eigengut behandelt. Es wird erklärt, welche Vermögenswerte als Eigengut gelten und wie sie bei Inkrafttreten des Güterstands oder unentgeltlich zufallen. Es wird auch auf Vermögenswerte eingegangen, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch dienen, sowie auf vertragliches Eigengut und Sondergut. Im fünften Kapitel wird die Errungenschaft behandelt. Es wird die allgemeine Definition der Errungenschaft erläutert und verschiedene Fälle von Errungenschaft werden diskutiert, wie z.B. Arbeitserwerb, Leistungen von Sozialfürsorge oder Privatversicherungen und Erträge aus Eigengut. Im sechsten Kapitel werden Vermutungen und Beweise für die Zugehörigkeit eines Vermögenswerts zu einer bestimmten Vermögensmasse behandelt. Es wird erklärt, wie Miteigentum der Ehegatten angenommen werden kann und welche Vermutungen zugunsten der Errungenschaft gelten. Im siebten Kapitel wird die Auflösung des Güterstands und die Auseinandersetzung behandelt. Es wird erläutert, welche Gründe für die Auflösung des Güterstands bestehen und wie die Rücknahme von Vermögenswerten und die Regelung der Schulden zwischen Ehegatten erfolgt. Die Berechnung des Vorschlags jedes Ehegatten und die Vorschlagsbeteiligung werden ebenfalls erläutert. Im achten Kapitel wird das Übergangsrecht behandelt. Es wird erklärt, dass das neue Recht angewendet wird, aber auch Rückwirkungen und die Aufrechterhaltung anderer Güterstände diskutiert werden. Es wird auch auf die Auseinandersetzung nach dem bisherigen Recht des ordentlichen Güterstands der Güterverbindung eingegangen. Insgesamt bietet das Buch einen umfassenden Überblick über die Errungenschaftsbeteiligung im schweizerischen Ehegüterrecht und behandelt alle relevanten Themen in einem Zusammenhang.



FAQ zum Buch



Bei der Errungenschaftsbeteiligung werden Ersatzanschaffungen als eingebrachtes Frauengut behandelt, wenn sie einen abgenutzten Vermögenswert ersetzen. Die Vermutung des Zweckersatzes, bei dem der Ehemann im Namen der Frau handelt, wird in diesem Zusammenhang nicht mehr angewandt. Die Gesetzesbegründung enthält keine Regelung zum Zweckersatz, und die Definition von Ersatzanschaffungen fehlt im Gesetzesentwurf. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783727295386

Ein Inventar der Eigengüter ist ein schriftliches Verzeichnis der persönlichen Vermögenswerte der Ehegatten, das entweder freiwillig erstellt oder durch einen Richter bestätigt wird. Es dient als Beweis für die Eigengüter, wenn beide Ehegatten übereinstimmen, oder als Anerkennung bei einseitiger Erstellung. Bei Streitigkeiten kann ein Richter entscheiden und das Inventar ersetzen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 153, ISBN 9783727295386

Die Auflösung des Güterstands kann durch den Tod eines Ehegatten oder den gleichzeitigen oder vermuteten Tod beider Ehegatten erfolgen. Eine Verschollenerklärung führt ebenfalls zur Auflösung, da sie die Vermutung des Todes erzeugt. Vertragliche Auseinandersetzungen sind auf den Todesfall oder die Verschollenerklärung beschränkt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 155, ISBN 9783727295386

Die Vorschlagsbeteiligung wird berechnet als der Nettowert der Errungenschaft, also der Bruttowert der Errungenschaft abzüglich der intern belastenden Schulden und der Ersatzforderungen, die dem Eigengut zu leisten sind. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 159, ISBN 9783727295386

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