
Ordre-public-Kontrolle internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen im autonomen Zuständigkeitsrecht / Matthias Weller
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Buchzusammenfassung:
Matthias Weller untersucht die Wirksamkeitsgrenzen von ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten von Drittstaatengerichten im Hinblick auf umgangene Eingriffsnormen der lex fori des derogierten Forums. Bisher werden Derogationsverbote überwiegend unmittelbar aus Eingriffsnormen abgeleitet oder jegliche materiellrechtlich motivierte Einschränkungen der Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung abgelehnt. Der Autor weist nach, warum beide Ansätze dem komplexen Wertungsgefüge, in dem die internationale Gerichtsstandsvereinbarung steht, nicht optimal gerecht werden, insbesondere dass die kollisionsrechtliche Eingriffsnorm als solche nicht unmittelbar auf die internationalzuständigkeitsrechtliche Ebene durchschlagen kann. Das Hauptargument ist die spezifisch internationalzuständigkeitsrechtliche Gerechtigkeit als eigenständige Wertungsebene des Zuständigkeitsrechts. Diese würde missachtet, ließe man sachrechtliche Wertungen ohne weitere Abwägung auf die Wirksamkeit der Derogation durchschlagen. Stattdessen wird eine offene Abwägung im Rahmen von Art. 6 EGBGB unter Berücksichtigung der betroffenen internationalzuständigkeitsrechtlichen Wertungen vorgezogen und konkretisiert. Dies geschieht anhand von drei Personengruppen: Verbraucher, Arbeitnehmer und Handelsvertreter. Der Autor bezieht neueste Entwicklungen des Kapitalanlagerechts ebenso ein wie die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Ingmar sowie die gegenwärtigen Arbeiten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht an einem Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Die Dissertation wurde mit dem Preis der Rolf-und-Lucia-Serick-Stiftung 2004 und dem Klaus O. Fleck-Preis der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar 2005 ausgezeichnet.
FAQ zum Buch
Die materiellen Schranken ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Bindung an den Arbeitnehmerschutz, der die Abdingbarkeit von Gerichtsständen am Entsendeort verhindert. Zudem beschränken die Regelungen der EuGVO die Zuständigkeit des Empfangsstaats, um die Durchsetzung der Rechte entsandter Arbeitnehmer zu sichern. Die harmonische Auslegung sekundärer Rechtsakte sichert zudem die Konstanz der gerichtlichen Zuständigkeit. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 148, ISBN 9783161486524
Der Text erklärt, dass die public policy-Prüfung der einzige substantielle Grund ist, um ein ausländisches Urteil nicht anzuerkennen. Dieser Grund wurde jedoch von den Klägern im Berufungsverfahren nicht genutzt, da sie sich auf andere Argumente konzentrierten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 319, ISBN 9783161486524
Die Praxis, laufende Policen an neue Syndikate abzutreten, um die Bücher des alten Syndikats zu schließen, führte dazu, dass sich Risiken in den jüngeren Syndikaten kumulierten. Zudem waren die schließenden Syndikate an möglichst geringen Rückstellungen interessiert, um ihren Gewinn zu maximieren, was zu unzureichender Kapitaldeckung führte. Besonders gefährlich waren dabei alte Haftpflichtpolicen ohne aktuelle Bereichsausschlüsse. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 302, ISBN 9783161486524