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Der Zugang zu wirtschaftlicher Netzinfrastruktur. Telekommunikation, Schienenverkehr und Energiewirtschaft im Spannungsfeld staatlicher Interessen und deren Regulierung durch sektorspezifisches Recht auf einem Wettbewerbsmarkt - Braun, Sebastian


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ISBN:9783825504076
Personen:
Zeitliche Einordnung:2003
Umfang:309 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 41 Nachrichten- und Verkehrswesen ; 17 Wirtschaft
Verlag:
Herbolzheim : Centaurus-Verl.
Schlagwörter:Deutschland ; Netzzugang ; Eisenbahnnetz ; Telekommunikationsnetz ; Energieversorgungsnetz ; Recht

1396

Buchzusammenfassung:



Die Arbeit behandelt in einer vergleichenden Analyse die Problematik des Zugangs von Wettbewerbern zu Telekommunikationsnetzen, Energieversorgungsnetzen und Schienenverkehrsnetzen, die sich durch die Liberalisierung und Entmonopolisierung dieser Sektoren ergeben haben. Der Gesetzgeber hat im Sonderkartellrecht der Sektoren unterschiedlich stark ausgeprägte Regelungen geschaffen. Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Effektivität dieser Regelungen vor dem Gedanken einer effektiven Wettbewerbsermöglichung sowie die mikroökonomischen Besonderheiten von Netzindustrien. Die sich stellenden Rechtsfragen werden stets vor den ökonomischen Besonderheiten interdisziplinär betrachtet. Eingang gefunden haben auch die historische Entwicklung der Sektoren und der früheren Rechtslage, Grundrechtsfragen und das staatliche, volkswirtschaftliche Interesse an der Wettbewerbsinitiierung.



FAQ zum Buch



Die historische Entwicklung des Telekommunikationssektors begann mit der Thurn-und-Taxisschen Post, die über drei Jahrhunderte Nachrichten übermittelte. Im 18. Jahrhundert folgte die optische Nachrichtenübermittlung, die ab den 1840er Jahren durch elektrische Telegrafenlinien ersetzt wurde. Im 19. und 20. Jahrhundert kamen das Telefon (1877), Telex (1930), Datex (1967), Telefax (1979) sowie digitale Dienste wie ISDN und DSL hinzu. Die Entwicklung schloss mit der rasanten Fortschrittsentwicklung im Mobilfunk und den 80er-Jahren ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 41, ISBN 9783825504076

Die verfassungsrechtliche Stellung der Post vor der Postreform basierte auf Art. 73 Nr. 7 und 87 Abs. 1 S. 1 GG a.F., die die technischen Voraussetzungen für den Betrieb regelten, nicht jedoch die Organisation oder Inhalte. Der Begriff „Bundespost“ bezeichnete staatlich organisierte Materie, nicht das Organisationsgebilde selbst. Die Stellung entsprach der des „Post- und Fernmeldewesens“ und war vergleichbar mit den „Bundeseisenbahnen“. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 42, ISBN 9783825504076

Die Ziele der deutschen Bahnreform umfassten die Umwandlung des nicht-rechtsfähigen Sondervermögens in eine Aktiengesellschaft, die langfristigen Schulden auf eine Finanzierungsinstitution zu übertragen und die finanzielle Sanierung der Bahn anzustreben. Zudem sollte die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr auf die Länder übergehen, während die rechtliche und organisatorische Trennung von Infrastruktur und Betrieb geschaffen wurde, um Wettbewerb und eine Erhöhung der Schienenverkehrsleistungen zu ermöglichen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 36, ISBN 9783825504076

Die Bundesbahn hatte vor der Reform eine schwere wirtschaftliche Situation, gekennzeichnet durch einen Jahresfehlbetrag von 15,571 Mrd. DM im Jahr 1993. Der Umsatz lag mit 16,9 Mrd. DM deutlich unter den Aufwendungen, darunter ein Personalaufwand von 26,9 Mrd. DM. Zudem lagen die Kreditverbindlichkeiten bei 66,2 Mrd. DM, was zu einer hohen Zinsbelastung von 4,3 Mrd. DM führte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 33, ISBN 9783825504076

Die “essential facilities doctrine“ bezieht sich auf das Prinzip, dass Zugang zu wesentlichen Infrastrukturen, wie Netzen, für Wettbewerber notwendig ist, um Markteintrittsbarrieren zu verringern. Sie verhindert, dass etablierte Unternehmen den Zugang zu ihren Netzinfrastrukturen verweigern, um Wettbewerber zu behindern. Dies fördert einen fairen Wettbewerb und ermöglicht Dritten die Nutzung bestehender Netzwerke statt eigenständiger Investitionen. Die Regelung ist Teil der Bemühungen, transparente Marktverhältnisse und niedrigere Strompreise zu sichern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 56, ISBN 9783825504076

Die rechtliche Stellung der Energieversorger war vor der Energierechtsnovelle 1998 durch eine monopoleähnliche Struktur geprägt, bei der Verbraucher an einen einzigen Versorger gebunden waren. Die Verfassung regelt die Energiewirtschaft nur indirekt über Art. 74 Nr. 11 GG, da keine spezifische Regelung zur Versorgungsstruktur existiert. Die Wirtschaft war stark von der Abhängigkeit von Netzinfrastrukturen und der schlechten Lager- und Transportfähigkeit von Elektrizität geprägt, was Wettbewerb erschwerte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 50, ISBN 9783825504076

Der Wettbewerb ist eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren eines marktwirtschaftlichen Systems und wird staatlich geschützt. Er soll gesamtwirtschaftliche Vorteile bringen und die Produktionsfaktoren nachfrage- und kostengerecht lenken. Die Allokationsfunktion des Wettbewerbs sorgt dafür, dass knappe Ressourcen effizient genutzt werden, um Produktivität zu maximieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 67, ISBN 9783825504076

Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind die Zielbestimmung der Maßnahme, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit sowie der Bezug zur Sozialgebundenheit des Eigentums relevant. Zudem müssen die Belastung des Einzelnen im Verhältnis zur Allgemeinheit und das bestehende Recht mit dem Vertrauensschutz berücksichtigt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 115, ISBN 9783825504076

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