
»Hüterinnen der Nation«
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Buchzusammenfassung:
Nach der nationalsozialistischen Ideologie sollte die Geburtshilfe die Gefährdung von Mutter und Kind senken, um die Gesundheit des deutschen Volkes zu bewahren. Das galt freilich nur in Bezug auf »gesunde« und »rassisch reine« Mütter. In diesem Sinne »Hüterinnen der Nation«, erfuhren Hebammen seit 1933 nicht nur einen Statusgewinn, ihre Tätigkeit wurde auch professionalisiert und die Geburtshilfe rationalisiert. Wiebke Lisner untersucht sowohl diesen Aspekt als auch den Alltag der niedergelassenen Hebammen im ländlichen Umfeld. Sie hatten zu den von ihnen betreuten Frauen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und gerieten durch ihren Auftrag, zum Beispiel »erbkranke« Frauen und behinderte Neugeborene an den Amtsarzt zu melden, nicht selten in Gewissenskonflikte.
FAQ zum Buch
Die Hebammen standen im NS-Gesundheitswesen unter der Aufsicht des Amtsarztes, der ihre Eignung, Dienstpflichten und Arbeitsweise überwachte. Sie mussten jährlich ein Hebammentagebuch vorlegen, das zur Statistik zusammengefasst wurde, und waren verpflichtet, bei jeder Geburt anwesend zu sein. Die Kontrolle reichte bis in ihr Privatleben, etwa durch Beurteilung ihres »Lebenswandel«. Der Amtsarzt schützte zudem den Kompetenzbereich der Hebammen und konnte bei Verstößen Warnungen oder Berufsverbote aussprechen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 50, ISBN 9783593380247
Der Streit um Haus- oder Klinikentbindung entstand aufgrund der Zielsetzung, die Gesundheit von Mutter und Kind während der Entbindung zu verbessern, insbesondere durch die Entwicklung der Kaiserschnitttechnik. Die Debatte umfasste auch die Neuorganisation der Geburtshilfe, um rechtzeitige Überweisungen in Kliniken zu gewährleisten, etwa bei Komplikationen wie Placenta praevia oder Eklampsie. Berufsgruppen wie Gynäkologen, praktische Ärzte und Hebammen stritten um die besten Konditionen im Rahmen der Neuorganisation. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 105, ISBN 9783593380247
Die Bewerberinnen wurden von lokalen Behörden wie Amtsarzt, Landrat, Bürgermeister und Landesregierung unterstützt oder bewertet. Politische Zuverlässigkeit, insbesondere durch die NSDAP-Kreisleitung, spielte eine Rolle. Es gab Prüfungen zum sittlichen Lebenswandel, die jedoch manchmal überwunden wurden. Die Zuweisung eines Bezirks erfolgte nach Abschluss der Ausbildung, war aber nicht immer gewährleistet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 145, ISBN 9783593380247
Hebammen waren verpflichtet, Amtsärzten „Erbkranke“ zu melden und damit indirekt an der Erfassung von Personen zur Zwangssterilisation beteiligt. Ihre Tätigkeit war Teil der NS-Bevölkerungspolitik, die sowohl pro- als auch antinatalistische Ziele verfolgte. Die Beratung und Erziehung der Frauen stand unter dem Einfluss dieser doppelten Ausrichtung, wobei nur „wertvollen“ Frauen eine Schwangerschaft empfohlen wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 260, ISBN 9783593380247