
Die Umsetzung der Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in Spanien / Ulrich Wahlers
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Buchzusammenfassung:
In den Zeiten von Globalisierung und internationalem Wettbewerb kommt den innerbetrieblichen Beziehungen eine wachsende Bedeutung bei der Beschäftigungssicherung zu. Die Europäische Union hat dies erkannt und die Optimierung der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu einem elementaren Bestandteil ihrer Strategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gemacht. Mit der Richtlinie 2002/14/EG hat sie nunmehr einen verbindlichen Mindeststandard zur Arbeitnehmerbeteiligung in der EU geschaffen. Die Richtlinie gibt Unterrichtungs- und Anhörungsrechte für einen Großteil der europäischen Arbeitnehmer vor, betrifft gleichzeitig jedoch auch andere grundlegende Bereiche der nationalen Betriebsverfassungen. Der Autor zeigt die Anforderungen an die bevorstehende Richtlinienumsetzung am Beispiel Spaniens auf, einem der momentan wirtschaftlich dynamischsten EU-Mitgliedsstaaten. Dabei widmet er sich zunächst einer detaillierten Analyse des Regelungsgehalts der Richtlinie 2002/14/EG. Zur Bestimmung des Umsetzungsbedarfs in Spanien folgt eine umfassende Darstellung der spanischen Betriebsverfassung. Struktur und Besonderheiten derselben werden anhand von aktueller Rechtsprechung eingehend analysiert, so dass diese Arbeit auch die Funktion einer fundierten Einführung in die spanische Betriebsverfassung erfüllt. Auf dieser Basis arbeitet der Autor schließlich der Umsetzungsbedarf für die spanische Betriebsverfassung heraus, wobei er konkrete Lösungsvorschläge für die Anpassung des kollektiven spanischen Arbeitsrechts an die neuen europäischen Anforderungen macht.
FAQ zum Buch
Die Grundvoraussetzung ist die Existenz einer „Gewerkschaftssektion“ im Sinne von Art. 8 I a LOLS im jeweiligen Unternehmen oder Betrieb. Eine Gewerkschaftssektion ist notwendig für die Ausübung jeglicher gewerkschaftlicher Aktivitäten und die Wahl einer gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 87, ISBN 9783825506087
Eine behördliche Genehmigung ist erforderlich, wenn es sich um Ausnahmefälle wie Massenentlassungen im Sinne von Art. 51 ET handelt. Der Arbeitgeber benötigt diese Genehmigung unabhängig davon, ob in der Verhandlungsphase ein Abkommen erreicht wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 143, ISBN 9783825506087