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Der politische Kodex. - Stephan Wagner


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ISBN:9783428113637
Personen:
Zeitliche Einordnung:2004
Umfang:555 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Berlin : Duncker und Humblot
Schlagwörter:Österreich ; Öffentliches Recht ; Kodifikation ; Geschichte 1780-1818 ; Quelle

5112

Buchzusammenfassung:



Parallel zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811 sollte in Österreich mit dem so genannten politischen Kodex auch auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts eine Kodifikation geschaffen werden. Unter der Federführung Joseph von Sonnenfels arbeitete eine Hofkommission seit 1780 an diesem Vorhaben. Mit wechselnden Vorsitzenden und unter verschiedenen Namen dauerten die Bemühungen dieser Hofkommission in politischen Gesetzsachen unter Joseph II., Leopold II. und Franz II. (I.) mit Unterbrechungen bis 1818, ehe die Kommission dann wegen mangelnder Erfolgsaussichten endgültig aufgelöst wurde. -- Wie die entsprechenden Pläne aus den Jahren 1791 und 1808 zeigen, orientierte sich der Aufbau des geplanten politischen Kodex maßgeblich an Sonnenfels kameralistischem Hauptwerk Grundsätze der Polizey, Handlung und Finanz. Darüber hinaus sollte 1808 auch die Staatsverfassung Regelungsgegenstand des politischen Kodex werden. Aus diesem Grund werden die staatstheoretischen Positionen in die Untersuchung miteinbezogen, die Sonnenfels bereits 1791/92 im Zuge der von Leopold II. einberufenen Landtage sowie in seinem Gegenentwurf zum Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs von 1794 vertreten hatte. -- Stephan Wagner dokumentiert und analysiert die Geschichte dieses ehrgeizigen und einzigartigen Kodifikationsprojekts vor seinem geistesgeschichtlichen Hintergrund, um schließlich auch der Frage nach den Ursachen für sein Scheitern nachzugehen. Da die entsprechenden archivalischen Quellen durch den Brand des Wiener Justizpalastes im Jahre 1927 stark beschädigt wurden, mussten die Dokumente zunächst in mühevoller Kleinarbeit rekonstruiert werden. Sie werden im Anhang der Arbeit erstmals ediert und der Forschung zur Verfügung gestellt. -- Ausgezeichnet mit dem Kulturpreis Ostbayern der E.ON Bayern AG 2003



FAQ zum Buch



Der “Gegenentwurf“ wurde von Sonnenfels in der vierten Sitzung am 25. Januar 1796 bzw. der fünften Sitzung am 14. März 1796 vorgelegt. Er war Teil seiner “Bemerkungen“ und stellte eine gegenteilige Argumentation zur Gesetzgebungsbefugnis der politischen Behörde dar. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 96, ISBN 9783428113637

Joseph von Sonnenfels Tätigkeit in der Gesetzgebung bis 1780 lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht direkt belegen. Die verfügbaren Informationen stützen sich auf seine rückblickenden Andeutungen in einem Promemoria von 1790. Es gibt keine direkten Nachweise seiner unmittelbaren Einflussnahme auf die Gesetzgebung vor diesem Zeitpunkt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 28, ISBN 9783428113637

Der Zweck des “Plans zu einer vollständigen politischen Gesetzsammlung“ war es, die Verhältnisse aller Stände und Klassen im Staat zu bestimmen und zu schützen. Dabei sollten die Sicherheit des Staates, die Leichtigkeit der Erwerbung und die Verwaltung in vier Hauptteile gegliedert werden: Militare, Politicum, Commerciale und Camerale. Der Plan strebte nach einer dauerhaften Gesetzgebung, um die Glückseligkeit des Staates zu sichern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 60, ISBN 9783428113637

Der Entwurf Sonnenfels vom 8. Dezember 1791 sah vor, dass die böhmischen Stände in der Anwendung politischer Gesetzgebung grundsätzlich gehört werden sollten, um ihre Rechte mit denen der übrigen Bürgerklassen in Übereinstimmung zu bringen. Er betonte, dass das Feudalsystem nicht mehr geltend sei und der Adel nicht mehr allein die Nation vertrete, sondern dass alle Bürger gleiche Pflichten und Rechte hätten. Zudem wurde der Adel aufgefordert, Vorschläge für eine ständische Versammlung zu machen, die alle Bürgerklassen einschließe. Sollte der Adel die bestehende Verfassung als unveränderlich betrachten, blieb dies unklar. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 75, ISBN 9783428113637

Die Bemerkungen Sonnenfels vom 27. Februar 1813 befassten sich mit den in der Organisation und Vertheilung der Arbeiten bei der Hofcommission in politischen Gesetzsachen wahrgenommenen Gebrechen und stellten Mittel zur Abhilfe vor. Er zitierte dabei aus seinem letzten Vortrag und wies auf die notwendige Überarbeitung der Kommissionsstruktur hin. Die Texte legten den Fokus auf die Verbesserung der Arbeitsverteilung und die Korrektur grundlegender struktureller Mängel. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 188, ISBN 9783428113637

Der Vortrag Rottenhans vom 29. März 1808 betraf die Organisation der Sammlung politischer und kameraler Verordnungen. Rottenhan legte dar, wie eine vollständige, nach dem wesentlichen Zusammenhang der öffentlichen Verwaltung geordnete Sammlung erstellt werden könnte. Er schlug vor, dies nach dem Muster der bürgerlichen Gesetzbücher umzusetzen, wobei nur Verordnungen außerhalb des Justizbereichs einbezogen werden sollten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 348, ISBN 9783428113637

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