
Geldwäscherei : ein Kommentar zu Art. 305bis und 305ter StGB / Christoph K. Graber
Netto: 10,25 €10,97€
inkl. MwSt. zzgl. Versand
Bearbeitungszeit: 3 Werktage
Sofort lieferbar (auf Lager)
1x Stück verfügbar
Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):
- Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
- Buchrücken fehlt und wurde maschinell nachgebunden
- Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu zeitaufwendig ist
- Coverseiten können vom Text abgeschnitten sein
- Vereinzelte Seiten können lose sein
- Blattübergänge können Unterschiede aufweisen
- Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
Buchzusammenfassung:
Das Buch "Geldwäscherei: ein Kommentar zu Art. 305bis und 305ter StGB" von Christoph K. Graber behandelt das Phänomen der Geldwäscherei und die strafrechtliche Erfassung dieses Delikts im bisherigen Recht. Im ersten Teil des Buches werden verschiedene Beispiele für Geldwäscherei vorgestellt, um das Thema einzuführen. Anschließend wird der Begriff der Geldwäscherei definiert und verschiedene Erscheinungsformen werden erläutert. Zudem wird ein Überblick über die bisherigen Möglichkeiten der strafrechtlichen Erfassung der Geldwäscherei gegeben. Der zweite Teil des Buches beschäftigt sich mit der Chronologie der Gesetzgebung zur Geldwäscherei. Es wird der schnelle Weg zur Einführung eines neuen Straftatbestands aufgezeigt. Im dritten Teil des Buches werden die neuen Strafbestimmungen zur Geldwäscherei und die mangelnde Sorgfalt bei Geldgeschäften behandelt. Dabei wird zunächst der Tatbestand von Art. 305bis StGB erläutert, einschließlich des geschützten Rechtsguts, des objektiven und subjektiven Tatbestands sowie der qualifizierten Tatbestände. Es werden auch die vorgesehenen Strafen und weitere Sanktionen bei Verletzung von Art. 305bis StGB besprochen. Einzelne Fragen bei der Anwendung von Art. 305bis StGB, wie der räumliche Geltungsbereich, Vorbereitung und Versuch, Mittäterschaft und Teilnahme sowie Konkurrenzen, werden ebenfalls behandelt. Im zweiten Abschnitt des dritten Teils wird der Tatbestand von Art. 305ter StGB erläutert, einschließlich des geschützten Rechtsguts, des objektiven und subjektiven Tatbestands. Es werden auch der Strafrahmen von Art. 305ter StGB und weitere Sanktionen bei Verletzung dieses Straftatbestands besprochen. Einzelne Fragen bei der Anwendung von Art. 305ter StGB, wie Versuch und Vollendung, Mittäterschaft und Teilnahme sowie Konkurrenzen, werden ebenfalls behandelt. Das Buch bietet eine umfassende Analyse der strafrechtlichen Erfassung von Geldwäscherei und gibt einen detaillierten Einblick in die neuen Strafbestimmungen zu diesem Delikt. Es richtet sich an Juristen, Strafrechtler und alle, die sich mit dem Thema Geldwäscherei auseinandersetzen möchten.
FAQ zum Buch
Die Bekämpfung von Geldwäscherei durch Hehlerei setzt voraus, dass der Täter aufgrund von Verdachtsmomenten mit der deliktischen Herkunft der Vermögenswerte rechnen muss, nicht nur bei explizitem Wissen. Grenzen liegen in der Schwierigkeit, direkten Vorsatz nachzuweisen, da dies in dubio pro reo regelmäßig scheitert, sowie in der Unterscheidung zwischen passivem Besitz und aktiver Versteckhaltung oder Weiterverkauf. Zudem kann ein rechtmäßiger Erwerb nach Eintritt der Bösgläubigkeit die Hehlerei ausschließen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 144, ISBN 9783727292644
Offshore-Zentren ermöglichen die Verdeckung der Herkunft von Geldern durch komplexe Finanzstrukturierungen. Sie ermöglichen zudem die Verschleierung der wahren Eigentümer, was die Nachverfolgung von Geldwäsche erschwert. Durch schwache regulatorische Rahmenbedingungen bieten sie einen attraktiven Rahmen für illegalen Geldverkehr. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 60, ISBN 9783727292644
Vor der Einführung des Geldwäschegesetzes gab es strafrechtliche Bestimmungen im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG), insbesondere Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 BetmG, die den Handel mit Betäubungsmitteln oder die Vorbereitung davon strafbar machten. Personen, die als Mittelsmänner innerhalb eines Drogenhändlerrings die Finanzierung vermittelten, wurden unter diesem Gesetz erfasst. Geldwäsche, die nicht direkt in den Drogenhandel eingebunden war, galt nicht als eigenständiger Straftatbestand, sondern als Teilnahme am Drogenhandel oder Gehilfenschaft dazu. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 92, ISBN 9783727292644
Die Aufdeckung der Pizza Connection 1984 und die damit verbundenen Strafverfahren zeigten die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung von Geldwäscherei im bestehenden Recht. Drei Monate nach dem Urteil beauftragte das EJPD Paolo Bernasconi mit der Entwicklung von Vorschlägen zur strafrechtlichen Erfassung der Geldwäscherei. Der 1986 vorgelegte Expertenbericht schlug einen neuen Straftatbestand (Art. 305bis) sowie eine Alternative im Betäubungsmittelgesetz vor. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 100, ISBN 9783727292644