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Chefarzt- und Belegarztvertrag / von Hartmut Münzel


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ISBN:9783406470691
Personen:
Zeitliche Einordnung:2001
Umfang:VI, 98 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 33 Medizin
Verlag:
München : Beck
Schlagwörter:Deutschland ; Krankenhaus ; Chefarzt ; Dienstvertrag ; Formularsammlung
Deutschland ; Krankenhaus ; Belegarzt ; Vertrag ; Formularsammlung
Deutschland ; Krankenhaus ; Chefarzt ; Dienstvertrag ; Formularsammlung ; Diskette
Deutschland ; Krankenhaus ; Belegarzt ; Vertrag ; Formularsammlung ; Diskette

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FAQ zum Buch



Ein Chefarztvertrag ist in der Regel auf einen festen Zeitraum, oft 5 Jahre, angelegt und umfasst Leitungs- und Managementaufgaben. Ein Belegarztvertrag ist meist unbefristet und fokussiert auf die direkte Patientenversorgung. Die Verantwortungsbereiche unterscheiden sich: Chefarztverträge beinhalten strategische Entscheidungen, während Belegarztverträge primär klinische Tätigkeiten umfassen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 2, ISBN 9783406470691

Der Chefarzt ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Krankenhausträger davon zu überzeugen. Bei Abwesenheit muss er eine Stellvertretung sicherstellen und diese mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Vertretungskosten trägt der Arzt selbst. Zudem haftet er für Schäden aus seiner Tätigkeit im Krankenhaus. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 34, ISBN 9783406470691

Die Nebentätigkeit eines Arztes im Chefarztvertrag wird durch § 24 Abs. 6 BPflV geregelt, die ihre Zulässigkeit anerkennt. Die Höhe des Vorteilsausgleichs ist verhandelbar und kann sich nach Prozentsätzen aus den Nebentätigkeitsverordnungen des Bundes und der Länder richten. Eine Staffelung des Ausgleichs nach der Höhe der Liquidationseinnahmen ist üblich, wobei Landeskrankenhausgesetze zusätzliche Regelungen enthalten können. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 62, ISBN 9783406470691

Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme des ärztlichen Dienstes sowie die Nutzung von Räumen und Materialien entsprechend vereinbarten Prozentsätzen oder Kostentarifen zu erstatten. Es muss Streitigkeiten durch Anpassungsklauseln und eine prozentuale Pauschalierung reduzieren. Zudem sind unterschiedliche Tätigkeiten des Belegarztes mit variierenden Pauschalen zu berücksichtigen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 78, ISBN 9783406470691

Die finanziellen Regelungen in einem Belegarztvertrag sind durch § 121 SGB V geregelt, wonach belegärztliche Leistungen aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung zu vergüten sind. Zudem sind gesetzliche Vorgaben des Vertragsarztrechts anzuwenden, da Belegärzte in das System der vertragsärztlichen Versorgung eingebunden sind. Die Vertragsfreiheit ist weitgehend, unterliegt jedoch diesen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 82, ISBN 9783406470691

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