
Chefarzt- und Belegarztvertrag / von Hartmut Münzel
Netto: 6,93 €7,42€
inkl. MwSt. zzgl. Versand
Bearbeitungszeit: 3 Werktage
Sofort lieferbar (auf Lager)
1x Stück verfügbar
Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):
- Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
- Buchrücken fehlt und wurde maschinell nachgebunden
- Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu zeitaufwendig ist
- Coverseiten können vom Text abgeschnitten sein
- Vereinzelte Seiten können lose sein
- Blattübergänge können Unterschiede aufweisen
- Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
FAQ zum Buch
Ein Chefarztvertrag ist in der Regel auf einen festen Zeitraum, oft 5 Jahre, angelegt und umfasst Leitungs- und Managementaufgaben. Ein Belegarztvertrag ist meist unbefristet und fokussiert auf die direkte Patientenversorgung. Die Verantwortungsbereiche unterscheiden sich: Chefarztverträge beinhalten strategische Entscheidungen, während Belegarztverträge primär klinische Tätigkeiten umfassen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 2, ISBN 9783406470691
Der Chefarzt ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Krankenhausträger davon zu überzeugen. Bei Abwesenheit muss er eine Stellvertretung sicherstellen und diese mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Vertretungskosten trägt der Arzt selbst. Zudem haftet er für Schäden aus seiner Tätigkeit im Krankenhaus. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 34, ISBN 9783406470691
Die Nebentätigkeit eines Arztes im Chefarztvertrag wird durch § 24 Abs. 6 BPflV geregelt, die ihre Zulässigkeit anerkennt. Die Höhe des Vorteilsausgleichs ist verhandelbar und kann sich nach Prozentsätzen aus den Nebentätigkeitsverordnungen des Bundes und der Länder richten. Eine Staffelung des Ausgleichs nach der Höhe der Liquidationseinnahmen ist üblich, wobei Landeskrankenhausgesetze zusätzliche Regelungen enthalten können. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 62, ISBN 9783406470691
Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme des ärztlichen Dienstes sowie die Nutzung von Räumen und Materialien entsprechend vereinbarten Prozentsätzen oder Kostentarifen zu erstatten. Es muss Streitigkeiten durch Anpassungsklauseln und eine prozentuale Pauschalierung reduzieren. Zudem sind unterschiedliche Tätigkeiten des Belegarztes mit variierenden Pauschalen zu berücksichtigen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 78, ISBN 9783406470691
Die finanziellen Regelungen in einem Belegarztvertrag sind durch § 121 SGB V geregelt, wonach belegärztliche Leistungen aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung zu vergüten sind. Zudem sind gesetzliche Vorgaben des Vertragsarztrechts anzuwenden, da Belegärzte in das System der vertragsärztlichen Versorgung eingebunden sind. Die Vertragsfreiheit ist weitgehend, unterliegt jedoch diesen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 82, ISBN 9783406470691