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Die organisierte Vernichtung lebensunwerten Lebens im Rahmen der Aktion T4 : dargestellt am Beispiel des Wirkens und der strafrechtlichen Verfolgung ausgewählter NS-Tötungsärzte / Michael Greve


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ISBN:9783825501235
Personen:
Zeitliche Einordnung:1998
Umfang:145 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):63 Geschichte und Historische Hilfswissenschaften ; 19 Recht ; 33 Medizin
Verlag:
Pfaffenweiler : Centaurus-Verl.-Ges.
Schlagwörter:Aktion T4
Aktion T4 ; Arzt ; Strafverfolgung

297

Buchzusammenfassung:



Vier Biographien von Ärzten, die an der Tötungsaktion T4 in der Zeit des Nationalsozialismus beteiligt waren. Die Biographien bilden den Hintergrund für die Untersuchung ihrer strafrechtlichen Verfolgung in den Jahren 1947 bis 1990 und für die Schilderung der Versäumnisse der deutschen Justiz im Umgang mit NS-Tätern.



FAQ zum Buch



Die “Aktion T4“ wurde durch Philipp Bouhler und Viktor Brack der KdF in Zusammenarbeit mit dem Reichsministerium des Inneren (RMdI) und ausgewählten Psychiatern organisiert. Beteiligte Stellen waren das Hauptamt II der KdF, das RMdI und Universitäten wie Würzburg und Göttingen. Die Psychiatern, darunter Werner Heyde, fungierten als Gutachter für die Selektion von Anstaltsinsassen, wobei die Kooperation weitgehend gegeben war. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783825501235

Die Tötungsärzte der zweiten Kategorie hatten die Aufgabe, die vorüberziehenden Kranken zu besichtigen und fingierte Todesursachen zu erfinden. Sie trugen diese falschen Ursachen in die Krankenakten ein, unterschrieben Trostbriefe und Begleitschreiben mit dem Decknamen “Dr. Schmitt“ und informierten das Sonderstandesamt Brandenburg über die Todesursachen. Sie sahen ihre Rolle vor allem als Kontroll- und Verwaltungsfunktion, da sie aufgrund von Zeitmangel und fehlenden psychiatrischen Kenntnissen keine fachgerechte Untersuchung durchführen konnten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 54, ISBN 9783825501235

Die gerichtliche Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen war nach über 50 Jahren noch nicht abgeschlossen, mit 5.570 anhängigen Verfahren und 35 Vorermittlungsverfahren im Jahr 1995. Nur 6.494 von 106.178 Ermittlungsverfahren führten zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Das Bundesjustizministerium kritisierte 1996 die Ahndung des NS-Unrechts als kein “Ruhmesblatt, was auf mangelnde Effektivität hindeutet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 83, ISBN 9783825501235

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