
Kein Recht zur Einmischung? : die politische und völkerrechtliche Reaktion Großbritanniens auf Hitlers Machtergreifung und die einsetzende Judenverfolgung / Philipp Caspar Mohr
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Buchzusammenfassung:
In den Jahren 1933 und 1934 sind entscheidende Weichen für die Reaktion der Völkerrechtsgemeinschaft auf Hitler und das nationalsozialistische Deutschland gestellt worden. Am Beispiel Großbritanniens beantwortet Philipp Caspar Mohr die Frage, wie der bedeutendste Garant der europäischen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg und der Verträge von Versailles und Locarno politisch und völkerrechtlich auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten reagierte. Der Autor setzt sich mit einem hochinteressanten und wichtigen Stück völkerrechtlicher Zeitgeschichte auseinander. Die Frage, wie die organisierte Völkerrechtsgemeinschaft und die sie tragenden europäischen Großmächte auf die Diskriminierung bestimmter Menschengruppen reagiert oder nicht reagiert haben, ist bis heute aktuell geblieben. Philipp Caspar Mohr analysiert eine Vielzahl bislang unveröffentlichter Dokumente aus dem Foreign Office, dem Auswärtigen Amt und privaten Unterlagen, z. B. der britischen Botschafter in Berlin. Unter Berücksichtigung der Meinungsbildung in der britischen Regierung, im Parlament und in der Presse arbeitet er heraus, wie Großbritannien auf die Ereignisse im Deutschen Reich reagierte. Dabei wird das damals in Lehre und Praxis vertretene Völkerrecht in kritischer Rückschau ausgebreitet. Insbesondere setzt er sich auseinander mit dem Rechtsinstitut der humanitären Intervention, dem Minderheitenrecht der Zwischenkriegszeit und mit den Diskussionen im Völkerbundrat über die deutsche Judenpolitik aufgrund einer Minderheitenbeschwerde aus Oberschlesien.
FAQ zum Buch
Den Minderheiten wurden die Nichtdiskriminierung in allgemeinen Freiheitsrechten und aktiven bürgerlichen Rechten garantiert. Mandelstam betrachtete diese Bestimmungen nicht als Minderheitenrecht, sondern als regional gewährleistetes Menschenrecht, das sich später in internationalen Menschenrechtsschutzformulierungen nach dem Zweiten Weltkrieg widerspiegelte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 147, ISBN 9783161476105
Im 1960er Jahr wurde das ARPANET-Netzwerk entwickelt, das auf dem Konzept der Paketvermittlung basierte. Diese Technologie bildete die Grundlage für das moderne Internet und ermöglichte den Austausch von Daten zwischen Rechnern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 306, ISBN 9783161476105
Die Minderheitsstaaten kritisierten das System, weil die Großmächte die Verträge nicht verallgemeinerten, was zu einer ungleichen Behandlung führte. Sie argumentierten, dass die Großmächte selbst keine Verpflichtungen übernahmen, obwohl sie dies von anderen Staaten verlangten, was als Widerspruch und Inkonsistenz angesehen wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 144, ISBN 9783161476105
Das Memorandum der britischen Außenabteilung diente dazu, die völkerrechtlichen Anforderungen für britische Aktionen gegenüber dem Deutschen Reich zu prüfen, insbesondere in Bezug auf angebliche Verletzungen des Versailler Vertrags. Es analysierte, ob und wie das Vereinigte Königreich rechtlich gerechtfertigte Maßnahmen ergreifen konnte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783161476105
Hugenberg wurde als Symbol des »alten Feindes« und des »Geistes von 1914« wahrgenommen, der den Militarismus und die Erbe von Tirpitz verkörperte. Hitler hingegen wirkte für britische Beobachter als »Clown« mit ungewöhnlichem Äußeren, was ihn weniger ernst nahm. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 47, ISBN 9783161476105
Britische Beobachter verbanden „Preußentum“ 1933 mit Militarismus, wilhelminischem Imperialismus, dem verhassten „Spirit of 1914“, der Invasion in Belgien, Brutalität und hemmungsloser Expansion. Zudem wurde es mit dem Kaiser und der als völkerrechtswidrig angesehenen Politik der Zeit verbunden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 83, ISBN 9783161476105
Stowell unterscheidet zwischen der Verletzung von internationaler Recht, die durch effektive Sanktionen geregelt ist, und der Verletzung von internationaler Moral, die auf das Gewissen der Staaten und ihrer Bürger zurückzuführen ist. Für Verletzungen der internationalen Recht, insbesondere bei Verstößen gegen universelle Prinzipien der Menschlichkeit, sieht er die humanitäre Intervention als vorhergesehenes “remedy“ vor, während moralische Verstöße nicht zwangsläufig als Rechtsverletzungen angesehen werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 111, ISBN 9783161476105