
Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen : ein deutsch-dänischer Rechtsvergleich / Jens M. Scherpe
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Buchzusammenfassung:
Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten nimmt nicht zuletzt angesichts der Belastung der Gerichte stetig an Bedeutung zu. Dennoch hat es der deutsche Gesetzgeber bislang nicht für nötig erachtet, für außergerichtliche Verfahren außerhalb von Schiedsverfahren rechtliche Mindestanforderungen festzuschreiben. Verbraucher sind daher gezwungen, die ihnen angebotenen Verfahren selbst auf Fairneß und Ausgewogenheit zu prüfen und stehen daher der außergerichtlichen Streitbeilegung insgesamt eher skeptisch gegenüber. Jens M. Scherpe verdeutlicht zunächst die Notwendigkeit für eine außergerichtliche Streitbeilegung und analysiert die rechtlichen Regelungen der Europäischen Union, Deutschlands und Dänemarks. Danach werden die bestehenden Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung im deutschen und dänischen Banken- und Versicherungswesen untersucht. Aus den Erfahrungen der Gesetzgeber und der privaten Einrichtungen entwickelt der Autor Mindeststandards für eine außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen, u.a. zu Aufbau und Finanzierung des Verfahrens, Auswahl der Schlichtungspersonen, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Verfahrensablauf, Rechtswirkung der Entscheidung und deren Öffentlichkeit. Daneben spricht er Empfehlungen aus, die die angebotenen Verfahren für Verbraucher und Gewerbetreibende attraktiver machen könnten.
FAQ zum Buch
Ein Gewerbetreibender kann als „Verbraucher“ betrachtet werden, wenn er das letzte Glied in der Erwerbskette ist und Sachen erwirbt, die nicht zur Weiterveräußerung gedacht sind. Dies gilt auch, wenn es sich um eine juristische Person handelt, sofern die Tätigkeit nicht zum Weiterverkauf verwendet wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 147, ISBN 9783161477591
Ein gerichtsförmiger Konflikt kann das Image eines Unternehmens schädigen, selbst wenn die Klage abgewiesen wird. Zudem kann der Imageschaden über das einzelne Unternehmen hinausgehen und einen gesamten Branchenimage beeinflussen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 55, ISBN 9783161477591
Die Kosten für das Schlichtungsverfahren werden vom Bundesverband deutscher Banken getragen. Eine Verteilung der Kosten nach dem Beschwerdeaufkommen der Kreditinstitute erfolgt laut Text nicht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 197, ISBN 9783161477591
Verbraucherstreitigkeiten haben häufig sehr niedrige Streitwerte, wodurch sie für Anwälte nur einen geringen Ertrag bringen. Dies macht sie wirtschaftlich unattraktiv, da die Gebühren nicht im Verhältnis zum möglichen Aufwand stehen, und Anwälte daher oft weniger Engagement und Zeit dafür aufbringen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 43, ISBN 9783161477591