Die Verkehrssitte im § 242 BGB: Konzeption und Anwendung seit 1900
Netto: 29,91 €32€
inkl. MwSt. zzgl. Versand
Bearbeitungszeit: 3 Werktage
Sofort lieferbar (auf Lager)
1x Stück verfügbar
Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):
- Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
- Buchrücken fehlt und wurde maschinell nachgebunden
- Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu zeitaufwendig ist
- Coverseiten können vom Text abgeschnitten sein
- Vereinzelte Seiten können lose sein
- Blattübergänge können Unterschiede aufweisen
- Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
Buchzusammenfassung:
Nadia Al-Shamari untersucht die Verkehrssitte im § 242 BGB, in dessen amtlicher Überschrift von 2002 von Leistung nach Treu und Glauben die Rede ist. Der Wortlaut der Norm hat allerdings einen anderen Inhalt. Dort steht genau genommen nicht, dass sich die Leistung nach Treu und Glauben richtet. Geregelt ist nach dem Wortlaut vielmehr nur die Art und Weise der Bewirkung der Leistung. Auch soll sich diese nicht nur nach Treu und Glauben richten, sondern nach dem, was Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Dieser Diskrepanz - insbesondere der ursprünglichen Bedeutung des unbeachteten Tatbestandmerkmals Verkehrssitte - geht Nadia Al-Shamari nach. Dazu beschäftigt sie sich zunächst mit der Konzeption des § 242 BGB durch die Verfasser des BGB, wobei sie die besondere Funktion der Verkehrssitte und ihr Verhältnis zu Treu und Glauben herausarbeitet. Im Weiteren befasst sie sich mit der Rolle der Verkehrssitte in § 242 BGB nach 1900. Sie untersucht die Anwendung der Verkehrssitte mittels einer Gesamtauswertung wesentlicher Quellen der höchstrichterlichen Judikatur und stellt die Rolle der Verkehrssitte im § 242 BGB nach 1900 dar, indem sie systematisch die Kommentarliteratur analysiert und anhand einzelner Entscheidungen überprüft, ob das Merkmal der Verkehrssitte in der Rechtspraxis seiner ursprünglichen Konzeption entsprechend angewendet worden ist.