
Die Durchsetzung öffentlichrechtlicher Forderungen ausländischer Staaten durch deutsche Gerichte / Anatol Dutta
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Buchzusammenfassung:
Anatol Dutta untersucht, ob inländische Gerichte öffentlichrechtliche Forderungen ausländischer Staaten, etwa fremde Steuerforderungen, durchsetzen dürfen. Dies wird bisher nahezu weltweit unter Berufung auf einen angeblichen Grundsatz der gerichtlichen Nichtdurchsetzbarkeit fremder öffentlichrechtlicher Forderungen verneint. Zunächst stellt der Autor rechtsvergleichend diesen traditionellen Nichtdurchsetzungsgrundsatz sowie seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen dar. Anschließend wendet er sich einer rechtlichen Kritik des Nichtdurchsetzungsgrundsatzes zu. Er zeigt auf, dass der Nichtdurchsetzungsgrundsatz gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung nicht nur rechtspolitisch verfehlt ist, sondern sich auch de lege lata nicht halten lässt. Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gründe können den Nichtdurchsetzungsgrundsatz nur auf den ersten Blick rechtfertigen. Auch auf der Ebene des nationalen einfachen Rechts lässt sich der Nichtdurchsetzungsgrundsatz nicht begründen. Vor allem ist zu beachten, dass der Spielraum für einen Nichtdurchsetzungsgrundsatz im nationalen Recht durch das Völkervertrags- und Europarecht stark eingeschränkt ist, die beide eine gegenseitige Durchsetzung von zahlreichen öffentlichrechtlichen Forderungen vorsehen. Angesichts der fehlenden rechtlichen Basis für den Nichtdurchsetzungsgrundsatz entwickelt der Autor abschließend Durchsetzungsregeln, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen inländische Gerichte fremde öffentlichrechtliche Forderungen durchsetzen sollten.
FAQ zum Buch
Der Grundsatz der gerichtlichen Nichtdurchsetzung öffentlichrechtlicher Forderungen ausländischer Staaten beruht auf der fehlenden rechtlichen Grundlage für die Durchsetzung solcher Forderungen. Er verhindert die gerichtliche Durchsetzung, wenn keine entsprechende gesetzliche Regelung vorliegt. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Zugehörigkeit des ausländischen Staates zu einem bestimmten Rechtsraum. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 17, ISBN 9783161491399
Der Gegenstand des internationalen Rechts der fremden öffentlichrechtlichen Forderung ist die durch einen Hoheitsakt des ausländischen Staates begründete öffentlichrechtliche Forderung. Diese Forderung entsteht eindeutig mit dem Erlass des forderungsbegründenden Hoheitsaktes und ist unabhängig von weiteren Ausübungshandlungen des ausländischen Staates. Sie darf nicht durch inländische Gerichte durchgesetzt werden, wenn sie sich auf Gegenstände, Personen oder Handlungen außerhalb des Erlassstaates bezieht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 359, ISBN 9783161491399
Die kollisionsrechtlichen Aspekte umfassen die Anwendung des EuGVO, EuGVÜ und Luganer Übereinkommens, die auf Zivil- und Handelssachen beschränkt sind. Steuerforderungen sind explizit ausgeschlossen. Ausnahmen können auftreten, wenn öffentlichrechtliche Forderungen unter die Definition der Zivilsache fallen. Die Zuständigkeit hängt von der Einordnung der Klage als Zivil- oder Handelssache ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 393, ISBN 9783161491399