
Das Gesetz zur Beschränkung der Haftung Minderjähriger - Katrin Thiel
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Buchzusammenfassung:
English summary: Do the regulations that were introduced in the law to limit the liability of minors actually achieve their goal of protecting the minor? Katrin Thiel analyzes in detail the extent to which the law has eliminated the unconstitutional legal situation, looks for gaps in the law and examines how these can be closed. Based on the judgment of the Federal Constitutional Court, which preceded the passing of this law, she outlines a theoretical framework which, even in borderline cases, can lead to appropriate solutions. German description: Mit dem Gesetz zur Beschrankung der Haftung Minderjahriger trat am 1.1.1999 u. a. 1629a BGB in Kraft, wonach der volljahrig Gewordene seine Haftung auf das Minderjahrigenvermogen beschranken kann. Die fruhere Rechtslage wurde wegen Verletzung des allgemeinen Personlichkeitsrechts Minderjahriger fur verfassungswidrig erklart.Katrin Thiel untersucht, ob die Verfassungswidrigkeit beseitigt wurde und wie noch bestehende Regelungslucken geschlossen werden konnen. Anhand der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entwickelt sie ein theoretisches Konzept, das auch in Zweifelsfallen zu sachgerechten Losungen fuhrt. Im Kapitel uber den Anwendungsbereich der Einrede nach 1629a BGB geht sie u.a. auf gesetzliche Primarverbindlichkeiten, Sekundarverbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Dauerschuldverhaltnissen ein. Im Abschnitt uber die Rechtsfolgen der Einrede untersucht die Autorin, inwieweit der Volljahrige bei Vollstreckung wegen Geldforderungen aber auch wegen sonstiger Forderungen zu schutzen ist. Anschliessend wird das Kundigungsrecht eines volljahrig gewordenen Gesellschafters nach 723 BGB sowie der Glaubigerschutz insbesondere durch die Publizitatswirkung des 15 HGB erortert.Zum Abschluss wird der Entwurf einer Gesetzesanderung vorgelegt, der die aufgezeigten Lucken schliesst.
FAQ zum Buch
Die Haftung des Minderjährigen wird begrenzt, indem sie auf den Bestand des ererbten Vermögens beschränkt wird. Dies verhindert, dass das persönliche Vermögen des Minderjährigen belastet wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783161477225
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Sekundärverbindlichkeiten, die der Minderjährige durch eigene schuldhafte Pflichtverletzung begründet hat. Ausgenommen sind auch Verbindlichkeiten, bei denen der gesetzliche Vertreter nicht die wesentliche Entstehungsgrundlage gesetzt hat. Die Haftung ist unbeschränkt, wenn der Minderjährige eigenverantwortlich Schutzpflichten verletzt und damit in den Rechtskreis des Vertragspartners eingegriffen hat. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 51, ISBN 9783161477225
Die Haftungsbeschränkung gemäß § 1629a BGB gilt nicht für Verbindlichkeiten, die durch eigenverantwortliches Handeln des Minderjährigen begründet wurden. Der Schutzzweck der Einrede ist auf Fälle beschränkt, in denen das elterliche Handeln allein kausal war. Bei deliktischen Verbindlichkeiten, die der Minderjährige eigenverantwortlich begründete, bleibt das ursprüngliche Rechtsverhältnis maßgebend. Auch bei der Abwicklung eines Schuldverhältnisses durch die Eltern bleibt die Verbindlichkeit des Minderjährigen bestehen, wenn sie eigenverantwortlich entstanden ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 42, ISBN 9783161477225
Die Einrede der beschränkten Haftung kann durchgesetzt werden, wenn der Minderjährige volljährig geworden ist und die Verantwortlichkeit nach § 1991 BGB berücksichtigt wird. Dabei ist das Recht des volljährig Gewordenen zur Kündigung gemäß § 723 BGB zu beachten. Die Anwendung der Grundregel des § 1629a Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Rechtsgeschäfte gemäß §§ 107, 108 oder § 111 BGB vorliegen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 63, ISBN 9783161477225
Die Volljährigkeit beschränkt die Haftungsmasse der Neugläubiger nicht, sodass sie in das gesamte Vermögen, auch in das Minderjährigenvermögen, vollstrecken können. Ob der Volljährige die Zugriffe abwehren kann, hängt von der Verfügbarkeit von zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen ab. Die analoge Anwendung bestimmter Vorschriften bleibt umstritten und setzt eine Planwidrigkeit der Regelungslücke voraus. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 110, ISBN 9783161477225