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Transstaatliche Strafverfolgung. Ein Beitrag zur Europäisierung, Internationalisierung und Fortentwicklung des Grundsatzes ne bis in idem - Eicker, Andreas


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ISBN:9783825505226
Personen:
Zeitliche Einordnung:2004
Umfang:XXXI, 295 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Herbolzheim : Centaurus-Verl.
Schlagwörter:Europäische Union ; Mitgliedsstaaten ; Strafverfolgung ; Strafklageverbrauch ; Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (1990 Juni 19)

4262

Buchzusammenfassung:



Durch organisiert kriminelle und terroristische Aktivitäten und unter Ausnutzung globaler Mobilität von Personen, Waren und Kapital sowie technischer Innovationen ist die Kriminalitätsentwicklung von wachsender Internationalisierung geprägt. Diese Zwischenstaatlichkeit der Straftatbegehung birgt die Gefahr, mehrfach individuell zur Verantwortung gezogen zu werden.Die Ursache hierfür liegt im Internationalen Strafrecht. Es begründet bei Delikten mit Auslandsbezug eine zwischenstaatliche Vervielfältigung nationaler Strafansprüche und setzt den Strafverfolgten dem Risiko von Simultanverfahren und iterativer Strafverfolgung und Bestrafung aus. Konflikte mit rechtsstaatlichen Schutzpflichten und Fundamentalprinzipien machen daraus ein Rechtsproblem.Gefragt wird, ob diesem Problem europaweit mit dem derzeit weitest reichenden Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot aus Art. 54 SDÜ begegnet werden kann. Unklar ist, welche Entscheidungen als >rechtskräftige AburteilungAburteilung< erscheint sachgerecht, doch liegt das zentrale Problem in der Bestimmung der zwischenstaatlichen Rechtskraftwirkung. Diesbezüglich werden vier Denk-Alternativen aufgezeigt und bewertet. Ein durch einheitliche Interpretation von Art. 54 SDÜ europäisierter ne-bis-in-idem-Grundsatz lässt jedoch das Problem internatonal-iterativer Strafverfolgung und Bestrafung ungelöst. Möglichkeiten seiner Internationalisierung werden deshalb angedacht. Doch selbst ein universelles Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot verhindert keine transnationalen Simultanverfahren. Deshalb wird seine Fortentwicklung um eine (über)individuell-konkrete-Kriterien-Gewichtung mit subsidiärem Final-Kriterium vorgeschlagen und erörtert.



FAQ zum Buch



Die “rechtskräftige Aburteilung“ im Sinne von Art. 54 SDÜ wird im deutschen Recht auf vorangegangene inländische Strafverfahren beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass kein allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts besteht, der eine transnationale Doppelbestrafung verhindert. Damit wird die Anwendung des Ne-bis-in-idem-Prinzips auf ausländische Verurteilungen in der deutschen Rechtsordnung ausgeschlossen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 84, ISBN 9783825505226

Die nicht restriktive Auffassung, bei der alle vorab ermittelten Bedeutungen des Begriffs als verbindlich zugrunde gelegt werden, wird durch die Bestimmung des Wiener VertrRÜbk Art. 33 Abs. 1 unterstützt. Dies liegt daran, dass die Vertragsfassung in allen authentischen Sprachen massgebend ist und somit eine kumulative Auslegung verlangt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 131, ISBN 9783825505226

Im Text werden Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande als Beispiele genannt, bei denen die Möglichkeit der Rechtskraftdurchbrechung auf Endurteile beschränkt ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 229, ISBN 9783825505226

Das passive Personalitätsprinzip und das Realprinzip bergen ein Potenzial für zwischenstaatliche Mehrfachverfolgungen. Beim passiven Personalitätsprinzip werden Anschläge auf Menschenansammlungen oder Massenverkehrsmittel genannt, während beim Realprinzip internationale Terrorismusdelikte im Fokus stehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 52, ISBN 9783825505226

Ein Auslieferungsersuchen gemäß Art. 5 IRSG muss nicht erfüllt werden, wenn der Verfolgte in der Schweiz oder im Tatortstaat durch einen Richter freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wurde, wenn die Sanktion bereits vollzogen wurde oder nicht vollziehbar ist, oder wenn die Strafverfolgung aufgrund der Verjährung in der Schweiz ausgeschlossen wäre. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 95, ISBN 9783825505226

Die Überprüfung erhielt den Prioritätsgrad 6, der als niedrigst möglich angesehen wird. Andere Maßnahmen besaßen höhere Prioritätsstufen (1 und 2), was auf eine geringere Dringlichkeit der Überprüfung hindeutet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 180, ISBN 9783825505226

Laut dem Text führt die alleinige Anwendung des Territorialitätsprinzips zu Konkurrenzsituationen nationaler Strafansprüche verschiedener Staaten und birgt ein erhebliches Potenzial für Doppelverfolgungen und Doppelbestrafungen. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Staaten Ansprüche auf Strafverfolgung haben, da das Prinzip den Tatort als entscheidenden Faktor betrachtet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783825505226

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