
Strafrechtssystem und Betrug - Schünemann, Bernd
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FAQ zum Buch
Der Rechtsgutsbegriff im strafrechtlichen Unrechtsbegriff bezeichnet die rechtlichen Interessen oder Güter, die durch das Strafrecht geschützt werden. Er ist zentral für die Beurteilung von Unrechtsvollständigkeit und wird durch gesetzgeberische Zielsetzungen wie Individualschutz und Rechtsbewährung konkretisiert. Die Sachgegebenheiten dienen der Materialisierung dieser Rechtsgüter in der Strafrechtsdogmatik. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 51, ISBN 9783825501532
Im Lichte einer neuen Tatbestandskonzeption wird Betrug durch die Voraussetzung einer qualifizierten Täuschung („magna calliditas“) und die Berücksichtigung der Selbstschutzmöglichkeiten des Opfers definiert. Die Strafbarkeit ist eng an das Verständnis von Arglist gebunden, das die Verschuldenskriterien des Opfers einbezieht. Dies spiegelt eine Einschränkung des Strafmaßes wider, die auf römisch-rechtlichen Prinzipien und gemeinrechtlichen Vorgaben beruht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 115, ISBN 9783825501532
Die Rechtsprechung missbraucht den Eingehungsbetrug, indem sie das Schutzbedürfnis des Opfers durch dessen selbstgefährdendes Verhalten in Frage stellt, obwohl schwerwiegende Folgen ein reales Schutzbedürfnis erfordern. Konkrete Kriterien für das Schutzbedürfnis bleiben unklar, und die Zuordnung der Verantwortung des Opfers für den Selbstschutz bleibt unbestimmt. Dies führt dazu, dass tatbestandliche Mißbilligung und Schutzinteressen unzureichend berücksichtigt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 137, ISBN 9783825501532