
Der Ersatz ökologischer Schäden Ansprüche von Umweltverbänden - Kadner, Dr. Thomas
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Der Ersatz ökologischer Schäden: Ansprüche von Umweltverbänden" von Thomas Kadner beschäftigt sich mit dem Thema des Ersatzes von ökologischen Schäden und den Ansprüchen, die Umweltverbände in diesem Zusammenhang geltend machen können. Im ersten Teil des Buches wird die Ausgangslage erläutert. Es wird der Begriff des "ökologischen Schadens" definiert und sowohl das deutsche Recht als auch ausländische Rechtsordnungen werden betrachtet. Des Weiteren werden die Haftungsgründe für ökologische Schäden im öffentlichen Recht, im Strafrecht und im Zivilrecht untersucht. Dabei werden auch die Defizite der geltenden Haftung für ökologische Schäden aufgezeigt. Zudem werden bisherige Vorschläge zur Ausdehnung der Haftung für ökologische Schäden im deutschen Recht analysiert. Im zweiten Teil des Buches wird die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verbandsklage auf Ersatz ökologischer Schäden untersucht. Es wird der Stand der Diskussion im deutschen Recht dargelegt und die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Verbandsklage aufgezeigt. Es werden mögliche Kritikpunkte diskutiert und Stellungnahmen dazu abgegeben. Zudem werden Verbandsklagen im ausländischen Umweltrecht betrachtet und internationale Tendenzen analysiert. Im dritten Teil des Buches werden Überlegungen zur konkreten Gestaltung einer zivilrechtlichen Verbandsklage auf Ersatz ökologischer Schäden angestellt. Dabei werden der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer solchen Klage untersucht. Es wird auch das Problem der "Monetarisierung" irreparabler und nicht ausgleichbarer ökologischer Schäden betrachtet. Des Weiteren werden spezielle Probleme im Zusammenhang mit Verbandsklagen aufgezeigt und Alternativen dazu diskutiert. Das Buch schließt mit einem Gesamtergebnis und einem Gesetzesentwurf zur konkreten Gestaltung einer zivilrechtlichen Verbandsklage auf Ersatz ökologischer Schäden. Es enthält zudem ein Literaturverzeichnis.
FAQ zum Buch
Die Kriterien für die Erheblichkeit und Nachhaltigkeit einer Beeinträchtigung im Umweltrecht sind, dass die Beeinträchtigung erheblich und nachhaltig sein muss. Erheblichkeit bedeutet, dass die Beeinträchtigung signifikante Auswirkungen auf Naturgüter hat. Nachhaltigkeit erfordert, dass die Beeinträchtigung langfristig oder dauerhaft ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 208, ISBN 9783428082339
Bei Umweltansprüchen werden sowohl eigenständige als auch auf das bestehende Umwelthaftungsrecht bezogene Maßstäbe diskutiert. Die Verteilung der Beweislast kann über eigenständige Regelungen erfolgen, greift aber auch auf bestehende Rechtsnormen zurück. Die Frage der Rechtswidrigkeit und Verschulden wird in beiden Ansätzen unterschiedlich behandelt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 211, ISBN 9783428082339
Die Anspruchsberechtigten bei Umweltansprüchen sind entweder nach § 29 BNatSchG formell anerkannte Vereinigungen oder Verbände, deren Klageberechtigung durch das zivilgerichtliche Verfahren selbst geprüft wird. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung beschränkt sich auf rechtsfähige Vereinigungen, während Ad-hoc-Gruppen und Bürgerinitiativen ausgeschlossen sind. Die zivilrechtliche Klagebefugnis kann entweder auf die öffentlich-rechtliche Anerkennung verweisen oder eine eigenständige Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch das Zivilgericht vorsehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 217, ISBN 9783428082339
Bei Wiederherstellungsschäden können Ansprüche auf Wiederherstellung des beeinträchtigten Gutes oder auf Erstattung der hierfür erforderlichen Kosten geltend gemacht werden. Zudem sind Mischsysteme möglich, bei denen die Wiederherstellung und die Kostenersatzpflicht kombiniert werden. In bestimmten Fällen, wie bei ökologischen Schäden, kann der Anspruch auf Wiederherstellung den Geschädigten entlasten, wobei auch die Wahl zwischen Wiederherstellung und Geldersatz möglich ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 228, ISBN 9783428082339
Bei gleichzeitigen Schadensersatzbegehren mehrerer Verbände können sich materiellrechtliche und prozessuale Probleme ergeben, da mehrere anerkannte Verbände sachlich und örtlich betroffen sein können. Eine vorherige Vereinbarung zwischen den Verbänden zur Klageverfolgung wird als wirtschaftlich sinnvoll angesehen, ist jedoch nicht immer herstellbar. Die Lösung liegt nicht in der Einschränkung auf den “speziellsten“ Verband, sondern in der Bewältigung der daraus resultierenden rechtlichen Herausforderungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 272, ISBN 9783428082339