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Der Einfluss des § 14 HeimG auf Verfügungen von Todes wegen.


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ISBN:9783428112852
Personen:
Zeitliche Einordnung:2004
Umfang:133 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):340 Recht ; 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Verlag:
Berlin : Duncker und Humblot
Schlagwörter:Deutschland: Heimgesetz ; Pflegeeinrichtung ; Heimbewohner ; Verfügung von Todes wegen

6277

Buchzusammenfassung:



Die praktisch relevante Frage, inwieweit Heimbewohner im Hinblick auf § 14 HeimG wirksam zugunsten von Heimbediensteten oder von Heimträgern Verfügungen von Todes wegen treffen können, steht im Zentrum dieser Untersuchung.



FAQ zum Buch



Heime im Sinne des HeimG sind Einrichtungen, die ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen aufnehmen, ihnen Wohnraum und Betreuung sowie Verpflegung anbieten. Sie müssen unabhängig vom Wechsel und der Zahl der Bewohner bestehen und entgeltlich betrieben werden. Die Einrichtung muss konkrete Funktionen und ein bestimmtes Leistungsangebot erfüllen, wobei die Bezeichnung als „Heim“ keine Rolle spielt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 21, ISBN 9783428112852

Wohngemeinschaften erfüllen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 HeimG nicht, da sie keine eigenverantwortliche Einrichtung mit einem verantwortlichen Träger sind. Die Entscheidungen werden von den Mitgliedern in Eigenverantwortung getroffen, und die Gemeinschaft ist nicht personenneutral. Daher gelten sie nicht als Heime im Sinne des HeimG. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 27, ISBN 9783428112852

Der geschützte Personenkreis nach § 14 HeimG umfasst Heimbewohner. Das Verbot gilt auch für geldwerte Leistungen, die von Dritten zugunsten eines bestimmten Bewohners oder einer kleinen Gruppe von Bewohnern gewährt werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich zudem auf Personen, die sich nicht in einer typischen Pflegesituation befinden, sofern der Schutz der Bewohner gefährdet ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 35, ISBN 9783428112852

Nach § 14 Abs. 1 HeimG sind Geld oder geldwerte Leistungen verboten, die über das nach § 5 HeimG vereinbarte Entgelt hinausgehen. Verboten sind insbesondere Zuwendungen für Leistungen, die bereits durch das Heimentgelt abgegolten sind, wie Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Das Verbot gilt nicht für Sonderentgelte zu zusätzlichen Leistungen, die nicht im vertraglich vereinbarten Entgelt enthalten sind. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 38, ISBN 9783428112852

Das Verbot des § 14 Abs. 5 HeimG gilt für Geld- oder geldwerte Leistungen, die an Leitung, Beschäftigte oder Mitarbeiter des Heims gezahlt werden, sofern sie für die Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag geleistet werden. Zuwendungen, die in keinem Zusammenhang mit den heimvertraglichen Leistungen stehen, etwa auf familiärer oder freundschaftlicher Beziehung beruhen, sind vom Verbot ausgenommen. Die Gefahr einer Doppelbezahlung oder bevorzugten Behandlung liegt nur vor, wenn die Zuwendung mit der Tätigkeit im Heim verbunden ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 39, ISBN 9783428112852

Die Ausnahme vom Verbot von Zuwendungen bilden geringwertige Aufmerksamkeiten, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als unerheblich gelten. Solche Leistungen sind bis zu einem Wert von 25 Euro zulässig, wobei Sachspenden ebenfalls berücksichtigt werden. Übersteigen mehrere Zuwendungen innerhalb eines Jahres gemeinsam 50 Euro, gilt die Geringwertigkeit nicht mehr. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 44, ISBN 9783428112852

Ja, eine Zuwendung muss vor Errichtung genehmigt werden, sofern sie das Maß geringwertiger Aufmerksamkeiten überschreitet. Die Genehmigung ist nur möglich, wenn die Leistungen noch nicht versprochen oder gewährt wurden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht zulässig. Die Behörde muss die Zustimmung vor der Erbringung der Zuwendung erteilen, um sicherzustellen, dass sie freiwillig und ohne Druck erfolgt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 45, ISBN 9783428112852

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