
Die unterlassene Mitwirkung des Gläubigers: ein Beitrag zum Recht der Leistungsstörungen Schriften zum Bürgerlichen Recht; Bd. 196 - Hartmann, Christian
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Die unterlassene Mitwirkung des Gläubigers: ein Beitrag zum Recht der Leistungsstörungen" von Christian Hartmann behandelt das Thema der unterlassenen Mitwirkung des Gläubigers im deutschen Recht. Es ist in fünf Kapitel unterteilt. Im ersten Kapitel, der Einleitung, gibt der Autor einen Überblick über das Thema und stellt die Frage, welche rechtlichen Regelungen es zum Gläubigerverzug gibt. Das zweite Kapitel widmet sich den Regelungen über den Gläubigerverzug. Im ersten Abschnitt werden die Voraussetzungen des Gläubigerverzugs erläutert. Dabei wird auf die Verantwortlichkeit des Schuldners für die Unterlassung der Mitwirkung eingegangen. Im zweiten Abschnitt des zweiten Kapitels wird ein Überblick über die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs gegeben. Besonders wird hier der Schutz des Gegenleistungsinteresses des Schuldners durch § 322 BGB behandelt. Dabei werden Verträge mit Vorleistungspflicht des Schuldners und Verträge ohne Vorleistungspflicht des Schuldners unterschieden. Das dritte Kapitel behandelt die Verschuldenshaftung. Im ersten Abschnitt wird die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Gläubigers erläutert. Dabei wird auf die historische Ausgangslage vor Inkrafttreten des BGB, die Rechtsprechung, die Literatur und die Stellungnahme des Autors eingegangen. Im zweiten Abschnitt des dritten Kapitels wird die vertragliche Mitwirkungspflicht des Gläubigers behandelt. Dabei wird die vertragliche Verpflichtung zur Mitwirkung erläutert und die selbständige Durchsetzbarkeit der vertraglichen Mitwirkungspflicht untersucht. Im dritten Abschnitt des dritten Kapitels werden die Rechtsfolgen einer pflichtwidrigen Unterlassung der Mitwirkung behandelt. Dabei wird auf die Durchsetzung der erzwingbaren Mitwirkungspflicht, das Recht zur Ersatzvornahme der Mitwirkungshandlung und die unterlassene Mitwirkung als Leistungsstörung eingegangen. Das vierte Kapitel behandelt die Rechtsfolgen für den Leistungsanspruch des Gläubigers. Im fünften Kapitel werden die Ergebnisse zusammengefasst und eine Schlussbetrachtung gegeben. Das Buch enthält ein Literaturverzeichnis am Ende.
FAQ zum Buch
BAG steht für Bundesarbeitsgericht. Es ist das höchste Arbeitsgericht in Deutschland. Das Gericht entscheidet über Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783428089949
BGB steht für Bürgerliches Gesetzbuch. Es wurde am 18.8.1896 verabschiedet und ist im Reichsgesetzblatt, Seite 195, veröffentlicht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783428089949
NJW steht für “Neue Juristische Wochenschrift“ und wird im juristischen Diskurs als Zeitschrift zur Veröffentlichung von Rechtsprechungen, Entscheidungen und rechtswissenschaftlichen Analysen genutzt. Sie dient als Referenz für aktuelle Gerichtsentscheidungen und rechtliche Diskussionen. Zusätzlich wird die Bezeichnung NJW-RR als Rechtsprechungsreport verwendet, um spezifische Gerichtsentscheidungen zu kennzeichnen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783428089949
OLG steht für “Oberlandesgericht“ in der juristischen Landschaft. Es handelt sich um ein höheres Regionalgericht in Deutschland. Die Bezeichnung wird in rechtlichen Kontexten verwendet, um solche Gerichte zu kennzeichnen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783428089949
st. Rspr. steht für “ständige Rechtsprechung“. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783428089949
ZPO steht für die Zivilprozeßordnung vom 30.1.1877, die im Reichsgesetzblatt auf Seite 83 veröffentlicht wurde. Sie ist eine grundlegende gesetzliche Regelung des Zivilverfahrensrechts in Deutschland. Die Abkürzung wird in rechtlichen Kontexten häufig für die entsprechende Rechtsordnung verwendet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783428089949