
Kauf- und Werkvertrag, Sondervertriebsformen - Westphalen, Friedrich Graf von
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FAQ zum Buch
Die Bewertung von Schadensersatzansprüchen des Käufers hängt von der Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB ab. Fehlt eine konkrete Aufzeichnung negativer Merkmale der gebrauchten Sache, kann die Haftung des Verkäufers eingeschränkt sein. Zudem ist die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung des Verkäufers und dem Rechtsnachteil des Käufers entscheidend. Schwierigkeiten ergeben sich bei der Konkretisierung des Nacherfüllungsanspruchs gemäß § 439 Abs. 1 BGB. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 26, ISBN 9783830510970
Der Käufer kann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer die fällige Leistung nicht erbringt oder nicht wie geschuldet erbringt. Zudem muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt haben, und die Pflichtverletzung darf nicht „unerheblich“ sein. Der Tatbestand des Verzugs oder der mangelhaften Lieferung wird dabei unter bestimmten Bedingungen vom Schadensersatzanspruch umfasst. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 49, ISBN 9783830510970
Die Verletzung einer leistungsbezogenen Nebenpflicht des Verkäufers führt dazu, dass der Käufer eine mangelhafte Sache erhält. Dies löst unmittelbar die Schadensersatzhaftung aus § 437 Nr. 3 BGB aus. Auch wenn die Nebenpflichtverletzung die Sache nach dem Gefahrenübergang mangelhaft macht, gelten gleiche Konsequenzen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 58, ISBN 9783830510970
Der Vergütungsanspruch des Unternehmers ist nicht unbegründet, wenn die Fertigstellung und Abnahme des Werks fehlen, sondern lediglich zurzeit nicht fällig, da die Fälligkeit des Anspruchs von der Abnahme des Werks abhängt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 97, ISBN 9783830510970