
Verfassungsfragen der Richterwahl. Dargestellt anhand der Gesetzentwürfe zur Einführung der Richterwahl in Nordrhein-Westfalen. - Böckenförde, Ernst-Wolfgang
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FAQ zum Buch
Das Gewaltengliederungsprinzip entfaltet seine Wirkung innerhalb des demokratischen Prinzips als gliederndes Organisationsprinzip. Es ist kein unabhängiger Legitimationsgrund, sondern dient der Ausgestaltung der demokratisch legitimierten Staatsgewalt. Das demokratische Prinzip hat Vorrang und bildet die Grundlage für die Legitimation der Staatsgewalt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 66, ISBN 9783428032174
Die Richter spielen im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltengliederung keine Rolle als eigenständige Personengruppe, sondern nur als Amtsträger der rechtsprechenden Gewalt. Ihre Unabhängigkeit und Funktion sind an die Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeiten gebunden, nicht an eine separate gesellschaftliche Rolle. Die Zusammensetzung von Richterwahlausschüssen orientiert sich somit an der Organstruktur der Rechtsprechung, nicht an der Zugehörigkeit zu bestimmten Gewalten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 68, ISBN 9783428032174
Das Prinzip der demokratischen Legitimation gilt für alle Arten der Ausübung von Staatsgewalt, einschließlich der Rechtsprechung. Die Bestellung von Richtern erfordert eine entsprechende Regelung und Balancierung, um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu sichern. Die Konkretisierung des Prinzips setzt eine Analyse der Funktion der Rechtsprechung im politischen System voraus. Die Richterpersonalpolitik ist damit eng verbunden mit der demokratischen Legitimation. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 71, ISBN 9783428032174
Die demokratische Legitimation der Richterbestellung erfordert eine ununterbrochene demokratische Legitimationskette, die die Ausübung staatlicher Befugnisse auf das Volk zurückführt. Die Personalauswahl in der rechtsprechenden Gewalt ist hier entscheidend, da Korrekturmöglichkeiten wie im Exekutivbereich fehlen. Die Legitimation muss durch das Volk oder volksgewählte Instanzen sichergestellt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 73, ISBN 9783428032174
Unzulässig ist eine positive Kooptation, wenn Richtervertreter, die von der Richterschaft gewählt werden, allein oder mit anderen nicht demokratisch legitimierten Mitgliedern eine Mehrheit im Richterwahlausschuss (RiWA) besitzen und damit entscheidungsmäßig dominieren. Ebenfalls unzulässig ist eine negative Kooptation, wenn solche Richtervertreter über eine Veto- oder Verhinderungsposition verfügen, etwa bei 50 % Beteiligung bei einfacher Mehrheit oder geringerer Beteiligung bei höherer Mehrheitsanforderung, um Entscheidungen zu blockieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 81, ISBN 9783428032174
Die Organisation der Richterbestellung muss die Neutralität und Unabhängigkeit der Richter in ihren verschiedenen Dimensionen sichern und ihre rechtsbildende Funktion an Gesetz und Recht binden. Sie sollte Richter hervorbringen, die die Eigenart der Rechtsprechung im politischen Rahmen bewusst realisieren, ohne politisiert zu sein. Zudem muss sie innerhalb der Prinzipien der demokratischen Legitimation und Gewaltenteilung verfassungsrechtlich abgesichert sein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 100, ISBN 9783428032174
Die Balance zwischen Exekutive und Richter sollte auf grundsätzlicher Gleichberechtigung beruhen, wenn der RiWA beteiligt wird. Dies ermöglicht eine wirksame parlamentarische Kontrolle und vermeidet, dass die Entscheidungsbefugnis des Ministers ungenutzt bleibt. Ein gleichberechtigtes Mitentscheidungsrecht von Justizminister und RiWA ist hier vorzuziehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 116, ISBN 9783428032174