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Das gemeine Recht Englands und Nordamerikas


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ISBN:9783428121519
Personen:
Zeitliche Einordnung:2006
Umfang:XXI, 423 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Berlin : Duncker und Humblot
Schlagwörter:Common law

6091

Buchzusammenfassung:



Mit dem vorliegenden Nachdruck der ersten Auflage dieses Klassikers reagiert der Verlag Duncker & Humblot auf das anhaltende Interesse an diesem Werk, dessen deutsche Ausgabe in den vergangenen 60 Jahren nur antiquarisch erhältlich war.



FAQ zum Buch



Assumpsit bezeichnet eine Klage um Schuld (debt) und war eine der frühesten Erwähnungen der Consideration im Vertragsrecht. Die Lehre der Consideration war bereits in solchen Fällen entwickelt, bevor sie in Equity-Fällen auftauchte. Dies zeigt, dass das Erfordernis der Consideration ursprünglich im materiellen Recht, nicht aus rechtspolitischen Gründen entstand. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 279, ISBN 9783428121519

Der Begriff „trespass“ war ursprünglich auf vorsätzliche Unrechte beschränkt, wie im Text erwähnt wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 122, ISBN 9783428121519

Der Text erklärt, dass bei einer Vertragsklage sowohl der Rechtfertigungsgrund (Consideration) als auch das abgegebene Versprechen erforderlich sind, während bei einer Klage wegen assumpsit nur eine bewegende Ursache oder ein früherer Rechtfertigungsgrund ausreicht. Dieser Unterschied führt dazu, dass assumpsit nicht auf einen Kontrakt beschränkt ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 312, ISBN 9783428121519

Der Mangel eines nachweisbaren Grundes der Verfolgung bezieht sich auf die Abwesenheit beweisender Tatsachen, die dem Angeklagten bekannt waren, als er den Prozess veranlasste. Der Maßstab für die Kenntnis des Angeklagten ist dabei äußerlich, also nicht auf seine inneren Überzeugungen, sondern auf objektive Umstände beschränkt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 163, ISBN 9783428121519

Im Text wurden zwei Gruppen von Verpflichtungen unterschieden: eine aus der Formel „assumpsit“ oder dem öffentlichen Beruf des Beklagten, die andere aus der alten Verpflichtung des Empfängers anvertrauter Sachen. Mit der Entwicklung der Lehre von der Consideration und der Zuordnung der Klage zu Vertragsfällen wurde die Unterscheidung zwischen beiden Gruppen überflüssig, sofern ein Verpflichtungsgrund und ein besonderes Versprechen vorlagen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 208, ISBN 9783428121519

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