
Adoption: Adoptionsvorbereitung und Adoptionen im In- und Ausland von Michael Wuppermann - Michael Wuppermann
Netto: 22,90 €24,5€
inkl. MwSt. zzgl. Versand
Bearbeitungszeit: 3 Werktage
Sofort lieferbar (auf Lager)
1x Stück verfügbar
Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):
- Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
- Buchrücken fehlt und wurde nachgebunden per Maschine
- Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu Zeit intensiv ist
- Cover Seiten können vom Text abgeschnitten sein
- Vereinzelte Seiten können lose sein
- Blattübergänge können unterschiede haben
- Es sind Jahrzehnte alte Bücher, nichts für z.B. Allergiker oder anspruchsvolle Kunden
FAQ zum Buch
Die Adoption eines Volljährigen ist verboten, wenn überwiegende Interessen von Abkömmlingen des Annehmenden oder des Anzunehmenden der Adoption entgegenstehen. Vermögensrechtliche Interessen der Beteiligten sind hier zu berücksichtigen, es sei denn, der zu Adoptierende wurde bereits als Minderjähriger in die Adoptivfamilie aufgenommen oder ist Kind des Ehegatten des Adoptierenden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 116, ISBN 9783898174978
Die „Internationale Adoption“ bezeichnet Adoptionen mit Auslandsberührung, unabhängig davon, ob die Entscheidung im Ausland oder im Inland getroffen wird. Die „Auslandsadoption“ bezieht sich dagegen speziell auf Adoptionen, bei denen der Adoptierende im Inland und das Kind im Ausland (z. B. aus der Dritten Welt) stammt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 25, ISBN 9783898174978
Das AdWirkG soll die Wiederholung einer Adoption vermeiden und schwächeren ausländischen Adoptionen den Status des nach deutschem Recht adoptierten Kindes anpassen. Es zielt darauf ab, die Anerkennung ausländischer Adoptionen zu regulieren, ohne die Grenzen des Abkommens zu überschreiten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 50, ISBN 9783898174978
Bei der Adoption durch Ehegatten reicht es aus, wenn einer der Adoptionseltern die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsangehörigkeit des Annehmenden muss gegenüber der Behörde auf den Zeitpunkt der Adoption nachgewiesen werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 69, ISBN 9783898174978