
Nationalbankgesetz und Ausführungserlasse : Kommentar und Textausgabe. - Schürmann, Leo
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FAQ zum Buch
Im Nationalbankgesetz sind Strafbestimmungen zur Nachahmung, Verfälschung und zum In-Umlauf-Setzen falscher Banknoten sowie zur Lagerung und Erwerbung solcher Geldzeichen enthalten. Die Strafverfolgung erfolgt nach den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere Artikel 240 bis 242, 244, 247, 249, 250 und 327 StGB. Zudem werden Geldzeichen, die den Banknoten gleichartig sind, sowie das Notenmonopol der Schweizerischen Nationalbank durch das StGB geschützt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 181, ISBN 9783727296956
Das Privileg der Nationalbank für die Ausgabe von Noten wird jeweils für die Dauer von 20 Jahren erteilt. Die Erneuerung erfolgt durch Beschluss der Bundesversammlung. Die Dauer des Privilegums ist seit 1953 auf 20 Jahre festgelegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 188, ISBN 9783727296956