
Dienstaufsicht über Richter: Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH als Dienstgericht des Bundes
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FAQ zum Buch
Die Dienstaufsicht kann das Verhalten von Richtern in bestimmten Fällen bewerten, insbesondere wenn es um sitzungspolizeiliche Maßnahmen geht, die nicht zum Kernbereich der Rechtsprechung gehören. Im Falle offensichtlicher Fehler in der Amtsausübung darf die Dienstaufsicht auch den Inhalt richterlicher Tätigkeiten betrachten, sofern dies zur Sicherstellung der Gesetzesbindung erforderlich ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 71, ISBN 9783769402070
Die Dienstaufsicht darf die Entscheidungsreife einzelner Sachen nicht prüfen und kann nur allgemeine Ermahnungen zur zügigeren Erledigung aussprechen. Sie ist auf allgemeine Kriterien wie Erledigungszahlen angewiesen, da eine Einzelfallprüfung nicht möglich ist. Die Wahrnehmung ihrer Beobachtungs- und Berichtigungsfunktion bleibt dadurch jedoch gewährleistet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 146, ISBN 9783769402070