
Die Zustandigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
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FAQ zum Buch
Eine Unternehmensumstrukturierung kann zu Veränderungen der personellen Zuständigkeit führen, etwa durch den Wechsel von Verantwortlichkeiten oder die Beendigung gemeinsamer Nutzung von Betriebsmitteln. Neue rechtliche Strukturen wie eine andere Geschäftsführung oder veränderte Anteilsverhältnisse beeinflussen die Zuständigkeit. Solche Veränderungen sind teilweise unvermeidbar und können auch steuer- oder wettbewerbsrechtliche Aspekte berücksichtigen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 139, ISBN 9783825506629
Bei gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung bleibt die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers unberührt, sofern das Unternehmen fortgeführt wird und keine Veränderung der Betriebsverhältnisse vorliegt. Eine Überweisung oder Neufeststellung der Zuständigkeit ist in solchen Fällen nicht erforderlich. Die Auswechslung des Unternehmensträgers führt lediglich zu einer Anzeigepflicht, die mit der gesamtschuldnerischen Weiterhaftung des ausscheidenden Unternehmers verbunden ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 159, ISBN 9783825506629