
Eingriffsnormen und EG-Vertrag : die Pflicht zur Anwendung der Eingriffsnormen anderer EG-Staaten / Johannes Fetsch
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Buchzusammenfassung:
Das Internationale Vertragsrecht gewährt den Parteien zwar eine weitgehende Rechtswahlfreiheit, doch ist diese nicht schrankenlos: Eingriffsnormen, die sich in vielfältigen Bereichen, vom Arbeits-, Mieter- und Verbraucherschutzrecht über das Kartellrecht bis zu öffentlich-rechtlichen Verbotsgesetzen finden, sind unabhängig vom Vertragsstatut anzuwenden, damit ihre öffentlichen Zielsetzungen nicht leerlaufen. Johannes Fetsch untersucht, welche Schranken der EG-Vertrag dem räumlichen Anwendungsbereich von Eingriffsnormen setzt. Durch eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu den EG-Grundfreiheiten entwickelt er das Modell einer horizontalen Kompetenzordnung zwischen den Mitgliedstaaten. Diese bildet die Grundlage eines innereuropäischen Wirtschaftskollisionsrechts. Hierauf aufbauend begründet Johannes Fetsch die gemeinschaftsrechtliche Pflicht zur Anwendung der Eingriffsnormen anderer Mitgliedstaaten. Er kommt zu dem Schluß, daß ein richterlicher Beurteilungsspielraum, den die derzeitige Rechtspraxis gegenüber ausländischen Eingriffsnormen anerkennt, gegenüber grundfreiheitskonformen Eingriffsnormen anderer EG-Staaten nicht besteht.
FAQ zum Buch
Im EVÜ werden öffentliche Rechtsnormen, insbesondere Eingriffsnormen, von der Anwendung privatrechtlicher Verweisungsregeln ausgenommen. Die Zuständigkeit solcher Normen richtet sich nach staatlichen Machtverhältnissen und nicht nach privatrechtlichen Anknüpfungsgrundsätzen. Die Auslegung erfolgt dabei unabhängig von der Existenz des verweisenden Staates, sofern die Normen im öffentlichen Interesse erlassen wurden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 51, ISBN 9783161477089
Im Kollisionsrecht werden Staats- und Parteiinteressen auf der Grundlage des Bündelungsmodells analysiert, wobei kollisionsrechtliche Interessen den Maßstab bilden. Die Anknüpfung von Normen erfolgt differenziert, ohne eine separate Systemgrenze zwischen unilateralen und allseitigen Ansätzen. Das überkommene allseitige IPR ist fähig, sowohl schutzzweckorientierte als auch interessenbasierte Anknüpfungen zu ermöglichen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 70, ISBN 9783161477089
Die Grundlagen des EG-Außenwirtschaftsrechts umfassen die Freizügigkeit selbständiger Personen und Gesellschaften (Art. 43 EGV), die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 EGV), die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EGV) und die Zahlungsverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 2 EGV). Diese Freiheiten gelten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote, die Mitgliedstaaten daran hindern, ausländische Marktteilnehmer gegenüber inländischen zu benachteiligen. Die Rechtsprechung des EuGH hat diese Verbote erweitert, sodass auch neutral anwendbare Regelungen unzulässig sind, wenn sie die Freiheiten beeinträchtigen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 119, ISBN 9783161477089