
Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in der Grundrechtsordnung : zur besonderen Bedeutung der religionsverfassungsrechtlichen Garantien im Lichte der allgemeinen Grundrechtsdogmatik / Claus Dieter Classen
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Buchzusammenfassung:
Die religiöse Landschaft in Deutschland ist im Wandel begriffen. Claus Dieter Classen stellt die These auf, daß die erforderlichen Anpassungen im Verständnis von Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht einen stärkeren Abgleich mit der allgemeinen Grundrechtsordnung gebieten. Ziel ist nicht eine Anpassung des Staatskirchenrechts an das allgemeine Vereinsrecht, sondern eine klare Herausarbeitung der Spezifizität von Religion: Im Unterschied zu den Schutzgütern anderer Grundrechte erfaßt Religion ihrem Anspruch nach das gesamte Leben, nicht nur bestimmte Verhaltensweisen zudem kann sie (in Abgrenzung zum Gewissen) letztlich nur als gruppenbezogenes Phänomen begriffen werden. Der Autor konturiert zunächst (in Anlehnung an die EMRK) die individuelle Religionsfreiheit schärfer. Im Organisationsrecht wird der begrenzten Verfaßtheit nicht abendländisch geprägter Religionsgemeinschaften Rechnung getragen. Sachlich verlangt das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht nur solche Freiräume, die durch die Besonderheiten des religiösen Auftrages bestimmt sind. Insgesamt ermöglicht der in dem Buch entwickelte Ansatz auch eine bessere Verarbeitung europarechtlicher Anpassungsprozesse.
FAQ zum Buch
AEMR steht für Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, AK für Alternativkommentar zum Grundgesetz, BK für Bonner Kommentar zum Grundgesetz, CD für Collection of Decisions, ChGR für Europäische Grundrechte-Charta, D für Recueil Dalloz, DB für Diskussionsbeitrag, DR für Decisions and Reports, EGMR für Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EMRK für Europäische Menschenrechtskonvention, EKMR für Europäische Kommission für Menschenrechte, GS für Gesammelte Schriften bzw. Gedächtnisschrift, HStKiR für Listl/Pirson (Hrsg.), Handbuch des Staatskirchenrechts, HStR für Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, JEV für Jahrbuch für Europäische Verwaltungsgeschichte, MüHBArbR für Münchener Handbuch des Arbeitsrechts, MüKo/BGB für Münchener Kommentar zum BGB, MüKo/ZPO für Münchener Kommentar zur ZPO, RDP für Revue du droit public et de la science politique en France et à létranger, RFDA für Revue française de droit administratif und RJC für Recueil de jurisprudence constitutionelle, hrsg. von Louis Favoreu, 1994. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783161481291
Religionsfreiheit wird als grundrechtlicher Schutz des individuellen Glaubens und der religiösen Praxis verstanden. Sie ist im Kontext der allgemeinen Grundrechtsdogmatik als besondere Garantie für die Freiheit des Gewissens und die Nichtverfolgung religiöser Überzeugungen zu betrachten. Die Staatskirchenrechtsordnung stellt dabei eine spezifische Ausgestaltung dieser Grundrechte dar. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 3, ISBN 9783161481291
Die Berücksichtigung der Spezifität von Religion führt zu Problemen bei der Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf religiöse Vereine und den Religionsunterricht. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus der rechtlichen Abgrenzung von Mitgliedschaftsrechten und der Legitimation religiösen Rechts. Zudem entstehen Konflikte bei der Anwendung allgemeiner Rechtsordnung auf spezifische religiöse Strukturen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 9, ISBN 9783161481291
Die wirtschaftliche Betätigung der Kirche führt zu rechtlichen Konflikten, da die bestehenden Gesetze wie das BetrVG den Kirchen nicht ausreichend Freiraum gewähren. Die Verfassung erfordert eine vollständige Befreiung der Kirchen von Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung. Zudem stehen traditionelle Rechte der Kirche im Spannungsfeld mit allgemeinen Arbeitsrechtsnormen, was zu einer Notwendigkeit von Sonderregelungen führt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 170, ISBN 9783161481291