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Stadtrömische Ehrenstatuen der republikanischen Zeit : Historizität und Kontext von Symbolen nobilitären Standesbewusstseins / Markus Sehlmeyer


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ISBN:9783515074797
Personen:
Zeitliche Einordnung:1999
Umfang:319 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):63 Geschichte und Historische Hilfswissenschaften
Verlag:
Stuttgart : Steiner
Schlagwörter:Rom ; Nobilität ; Statue ; Geschichte 330 v. Chr.-2

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FAQ zum Buch



Die Verleihung von Ehrenstatuen in Athen begann mit der Errichtung des Standbildes von Aristogeiton und Harmodios, die 514 den Tyrannen Hipparchos ermordeten. Nach dem Sturz der Tyrannis 510 wurde ein erstes Standbild errichtet, das 477/76 durch eine neue Gruppe ersetzt wurde. Diese Statuengruppe wies starke religiöse Konnotationen auf, im Gegensatz zu späteren Feldherrnstatuen des 4. Jahrhunderts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 22, ISBN 9783515074797

Die Formenvielfalt der Ehrenstatuen verlor sich im 3. Jh. v. Chr., nach einer ersten Phase mit großer Vielfalt. Es kam zu einer Stagnation der Formen, während Ehrenstatuen weiterhin errichtet wurden. Die Entwicklung zeigte einen Rückgang der künstlerischen Vielfalt, trotz der weiterhin bestehenden Tradition. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 110, ISBN 9783515074797

Caesar richtete Statuen wiedererst, insbesondere die des Marius, als politisches Mittel ein. Die Wiedererrichtung war Teil seiner Strategie, um politische Positionen zu stärken. Konkrete Methoden der Wiedererrichtung werden im Text nicht beschrieben, sondern lediglich die politische Motivation betont. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 217, ISBN 9783515074797

Münzen zeigten seit der Zeit der Gracchen auch Ehrenstatuen auf ihren Rückseiten, um individuelle Motive darzustellen. Die Darstellung von Statuen auf Münzen war jedoch oft vereinfacht oder kombiniert, da die kleine Form der Münzen die Darstellung realistisch verhinderte. Zudem verwiesen Münzen häufig auf ältere Zeiten, um die Vorfahren der Münzmeister zu ehren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 178, ISBN 9783515074797

Das ius imaginis war ein Gewohnheitsrecht für Magistrate, ohne gesonderte Einwilligung des Senats oder der Volksversammlung Bildnisse in der Öffentlichkeit zu setzen oder postum zu zeigen. Es umfasste nicht nur Ahnenmasken, sondern auch Statuen und andere Kunstwerke mit Porträtähnlichkeit. Dieses Recht galt ursprünglich vor allem für höchste Beamte wie Konsuln und Oberämter. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 272, ISBN 9783515074797

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