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Vergaberecht 2006: Die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Neuerungen im Überblick (Beuth Recht) - Meckler, M. A. Völlink, U.-C.


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ISBN:9783410165880
Personen:
Zeitliche Einordnung:2007
Umfang:XIII, 96 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Berlin ; Wien ; Zürich : Beuth
Schlagwörter:Deutschland ; Vergaberecht

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FAQ zum Buch



Die Vergabeverordnung (VOB) 2006 wurde unter dem Einfluss europäischer Rechtsvorschriften überarbeitet, um Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit im Vergabeprozess zu stärken. Die Änderungen orientierten sich an EU-Richtlinien, insbesondere an der Richtlinie 2004/18/EG, um eine Harmonisierung des deutschen Rechts mit europäischen Standards zu erreichen. Dies umfasste auch die Einführung von Verfahrensregeln, die der EU-Verordnung 2004/18/EG entsprachen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 6, ISBN 9783410165880

Ein öffentlicher Auftraggeber wird im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert und bezieht sich auf die öffentliche Hand, die in bestimmten Sektoren wie Wasser, Energie oder Verkehr Aufträge vergibt. Er ist im Rahmen der europäischen Richtlinien, wie der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG, reguliert. Die Rechtsmittelrichtlinien gelten für seine Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Die Definition ermöglicht die Umsetzung europäischer Vorgaben in das deutsche Recht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 23, ISBN 9783410165880

Dr. Markus A. Meckler ist Rechtsanwalt bei NÖRR STIEFENHOFER LUTZ und spezialisiert sich auf das Vergaberecht. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Auftraggebern und Bietern bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie der dazugehörigen Nachprüfungsverfahren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 5, ISBN 9783410165880

Das traditionelle Verfahren der Versteigerung führte zu unvollständigen oder unüberlegten Angeboten, was zu schlechter Qualität der Leistungen und hohen Nachbesserungskosten resultierte. Als Lösung wurde Mitte des 19. Jahrhunderts die Auftragsvergabe durch Submission eingeführt, bei der Angebote schriftlich und geheim abgegeben wurden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783410165880

Da für Dienstleistungskonzessionen keine entsprechende Vorschrift im Sinne von § 98 Nr. 6 GWB existiert, wird davon ausgegangen, dass sie nicht vom Kartellvergaberecht erfasst werden. Dies wird durch Art. 17 VKR ausdrücklich bestätigt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 44, ISBN 9783410165880

Der wettbewerbliche Dialog ist zulässig, wenn der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse erfüllt werden können, oder die rechtlichen oder finanziellen Bedingungen des Vorhabens zu nennen. Dies gilt insbesondere für besonders komplexe Aufträge, bei denen eine Vergabe im Rahmen eines Offenen oder Nichtoffenen Verfahrens nicht möglich ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783410165880

Die Antragstellerin begründet ihre Ansicht damit, dass die Auftraggeberin ihre Informationspflicht gemäß § 13 VgV verletzt habe. Dadurch sei der Vertrag mit einem Konkurrenzunternehmen nichtig, da die fehlende Information die Rechtmäßigkeit des Vertrags beeinträchtige. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 18, ISBN 9783410165880

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