
Die Änderung der Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht. - Georg Seyfarth
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Buchzusammenfassung:
Die Änderung der eigenen Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht wird als eigenständiger Argumentationstopos an Bedeutung gewinnen.
FAQ zum Buch
Stare decisis ist der Grundsatz, nach dem Gerichte sich an frühere Entscheidungen halten, um Einheitlichkeit und Konsistenz im Recht zu gewährleisten. Seine historischen Wurzeln liegen im englischen Recht, wo das Präjudizienrecht auf der Bindung an Vorentscheidungen basiert. Der Grundsatz ist ein Eckstein des anglo-amerikanischen Rechtssystems, das auf Fallentscheidungen (Case Law) beruht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 29, ISBN 9783428092628
Die Kritik am ersten Witwerrentenurteil bestand darin, dass die entscheidenden Grundlagen des Urteils als nicht mehr gegeben angesehen wurden. Das Bundesverfassungsgericht leitete daraus eine Reformbedürftigkeit der Hinterbliebenenrente ab, konnte jedoch keine Verfassungswidrigkeitserklärung vollziehen. Stattdessen erteilte es dem Gesetzgeber den Auftrag, die Hinterbliebenenversorgung innerhalb von zwei Legislaturperioden neu zu regeln. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 110, ISBN 9783428092628
Die materielle Rechtskraft im Verfassungsrecht bedeutet, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wie andere Urteile in Rechtskraft erstarren, obwohl dies nicht ausdrücklich im BVerfGG festgelegt ist. Sie bindet das Gericht an seine eigene Rechtsprechung, da solche Entscheidungen in keiner weiteren Instanz anfechtbar sind. Dies hat Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Verfahren, die lediglich eine Bestätigung früherer Entscheidungen anstreben, da das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn das Gericht nicht abweichen darf. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 184, ISBN 9783428092628
Der Wortlaut des § 31 Abs. 1 BVerfGG lässt eine Selbstbindung des Bundesverfassungsgerichts nicht eindeutig zu, da es nicht ausdrücklich als Normadressat genannt wird. Die Einordnung des Gerichts als „Gericht“ oder „Verfassungsorgan“ ist nicht eindeutig, wodurch eine zwangsläufige Selbstbindung ausgeschlossen bleibt. Zudem fehlt eine klare Rechtsprechung, die eine solche Bindung verlangt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 207, ISBN 9783428092628
Die Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit besteht darin, in Fällen bestrittenen oder verletzten Verfassungsrechts auf Anrufung autoritativ zu entscheiden. Sie dient ausschließlich der Wahrung der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in den ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Verfahren mit autoritativer Wirkung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 260, ISBN 9783428092628
Die amerikanische Diskussion um stare decisis wird in der deutschen Verfassungstheorie rechtsvergleichend betrachtet, da die verfassungstheoretischen Problemlagen in Deutschland und den USA ähnliche sind. Es wird jedoch betont, dass direkte Übertragungen des Grundsatzes von stare decisis nicht unmittelbar möglich sind, da die rechtlichen Systeme unterschiedlich strukturiert sind. Die Erkenntnisse aus der amerikanischen Rechtsprechung dienen eher der Reflexion als der direkten Anwendung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 270, ISBN 9783428092628