Euthanasie vor Gericht: Die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts beim OLG Frankfurt/M. gegen Dr. Werner Heyde u.a. vom 22. Mai 1962
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Euthanasie vor Gericht" behandelt die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts beim OLG Frankfurt/M. gegen Dr. Werner Heyde und andere Personen vom 22. Mai 1962. Es enthält eine Zusammenstellung von Beweismitteln, darunter die Einlassung der Angeklagten, Zeugenaussagen, Urkunden, Filme und Literatur. Das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen betrifft die Täter, insbesondere Professor Dr. Werner Heyde, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Bohne und Dr. Hans Hefelmann. Die Vorgeschichte der Tat wird anhand von Zitaten aus Hitlers "Mein Kampf" und Rosenbergs "Mythus des XX. Jahrhunderts" sowie der Rassegesetzgebung dargelegt. Hitler äußerte sich 1935 zur "Ausschaltung" unheilbar Kranker. Ein großer Teil des Buches befasst sich mit der sogenannten "Kinderaktion", bei der unheilbar kranke Kinder in speziellen Einrichtungen erfasst, begutachtet und eingewiesen wurden. Es werden die Organisation, die Erfassung der Kinder, die Begutachtung, die Einzelermächtigungen und die Tätigkeit der Kinderfachabteilungen beschrieben. Ein weiterer Abschnitt behandelt die sogenannte "Aktion T4", bei der systematisch Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen getötet wurden. Es werden die Besprechungen zwischen Hitler und anderen Personen, die Planung und Organisation der Aktion, die Begutachtungsgrundsätze, die Tötungsverfahren und die Benachrichtigung der Angehörigen dargestellt. Das Buch beleuchtet auch die Beteiligung der Organisation der "Aktion T4" an der Aktion "Sonderbehandlung 14f13", bei der Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen getötet wurden. Es werden die Richtlinien für die Ärzte, die Tätigkeit der Ärztekommission, die Tötungsanstalten und die Opfer dieser Aktion beschrieben. Der Stop der "Aktion T4", die Ablösung von Dr. Heyde als Leiter der Aktion, die Gesamtzahl der Opfer und die Beteiligung der Angeklagten werden ebenfalls behandelt. Abschließend erfolgt eine rechtliche Würdigung der Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld und möglicher Strafausschlüsse. Das Buch enthält auch ein Literaturverzeichnis.