
Untersuchungsgrundsatz und Verwaltungsgerichtsbarkeit
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FAQ zum Buch
Im Verwaltungssprozess ist der Richter auf die von den Parteien vorgebrachten Tatsachen beschränkt und darf sich nicht eigenständig über unstreitige Vorbringen verständigen. Das Tatsachengeständnis bindet den Richter, da er sich auf die von den Parteien einvernehmlich anerkannten Fakten beschränken muss. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 62, ISBN 9783161478819
Der Untersuchungsgrundsatz basiert auf den minimalen Anforderungen des § 21 der Gewerbeordnung, die eine umfassende Sachverhaltsermittlung durch die Rekursinstanz vorsahen. Diese Grundlage sicherte, dass Zeugen und Sachverständige geladen sowie Untersuchungen an Ort und Stelle durchgeführt werden konnten, um den Beweis in vollem Umfang zu erheben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 112, ISBN 9783161478819
Der Untersuchungsgrundsatz sorgt dafür, dass beide Parteien im Verfahren gleichberechtigt sind und das rechtliche Gehör gewährleistet ist. Das Gericht muss alle Tatsachen und Beweise berücksichtigen, zu denen die Parteien Stellung nehmen konnten, um eine faire Entscheidung zu ermöglichen. Dies stärkt den Rechtsschutz durch die Sicherstellung von Prozessgleichheit und neutraler Verfahrensgarantien. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 244, ISBN 9783161478819