
Europäische Studien zur Integration der Türkei - Ümit Yazicioglu
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FAQ zum Buch
Die Texte nennen Begriffe wie „Europa der mehreren Geschwindigkeiten“, „variable Geometrie“, „Europa á la carte“, „Kerneuropa“ und „Gravitationszentrum“. Diese Termini werden in der Diskussion verwendet, um abgestufte Integrationsformen zu beschreiben, allerdings ohne klare semantische Abgrenzung oder hierarchische Zuordnung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 121, ISBN 9783899590166
Ein Abgeordneter hat das Recht, an Beratungen und Abstimmungen des Parlaments teilzunehmen, eine Bezahlung und Versorgung zu erhalten, sowie Immunität für Äußerungen im Parlament und gegen Straftaten zu genießen. Zudem ist er durch Artikel 48 Abs. 2 GG vor einer Kündigung aus diesem Grund geschützt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 139, ISBN 9783899590166
Großbritannien verfolgte die Strategie „divide and rule“, um die türkische und griechische Bevölkerungsgruppe voneinander zu trennen. Dies verhinderte einen gemeinsamen Widerstand und ermöglichte es den Briten, ihre Herrschaft ohne größere Konflikte zu sichern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 161, ISBN 9783899590166
Das Buch behandelt die Novellierung des Art. 16 GG, politische Beweggründe für Änderungen sowie die türkische Kurdenpolitik. Es wird vorgeschlagen, den Zusammenhang zwischen dem Asylrecht des Grundgesetzes und der türkischkurdischen Zuwanderung nach Deutschland weiter zu untersuchen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 185, ISBN 9783899590166
Die zentrale Funktion der Wohlfahrtsverbände besteht darin, soziale Dienstleistungen für bestimmte Klientelgruppen durch angeschlossene Dienste und Einrichtungen bereitzustellen. Im Gegensatz zu typischen Interessenverbänden agieren sie nicht primär daran, Interessen von Mitgliedern zu vertreten, sondern bieten direkte Sozialleistungen an. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 39, ISBN 9783899590166
Die Schutzpflicht des Staates wird in der EMRK vor allem im Art. 2 I 1 der Konvention verankert, der besagt, dass das Leben jedes Menschen gesetzlich zu schützen ist. Dieses Gebot wird als Schutzpflicht des Staates angesehen, da er Dritten einen Eingriff in das Leben verbieten muss. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 53, ISBN 9783899590166