
Grundlagen des österreichischen Strafrechts Allgemeiner Teil I - Hollaender, Adrian Eugen und Christoph Mayerhofer
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FAQ zum Buch
Der Gegenstand des Strafrechts ist die Gefährdung oder Verletzung von Rechtsgütern. Es wird nur als letzte Option eingesetzt, wenn andere Rechtsbereiche nicht ausreichen, um den Rechtsgüterschutz zu sichern. Ziel ist es, Gerechtigkeit in der Gesellschaft herzustellen und den Rechtsfrieden zu erhalten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 15, ISBN 9783706543231
Die zentralen Aspekte des Strafrechts sind die Tat, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Eine Tat muss willkürlich sein und bei Erfolgsdelikten einen zurechenbaren Erfolg verursachen. Rechtswidrig ist eine Tat ohne Rechtfertigungsgrund, während Schuldhaftigkeit durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit erfordert wird. Erst bei Erfüllung dieser Bedingungen kann eine Strafe ausgesprochen werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 17, ISBN 9783706543231
Der Grundsatz “Keine Strafe ohne Gesetz“ bedeutet, dass eine Strafe nur dann verhängt werden kann, wenn zuvor ein Gesetz die Strafbarkeit der Handlung festgelegt hat. Das Gesetz muss dabei hinreichend bestimmt sein, um rechtliche Unsicherheit zu vermeiden. Zudem darf eine Strafe nicht rückwirkend angewandt werden, sondern muss zur Tatzeit bereits gültig gewesen sein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 18, ISBN 9783706543231
Die Strafrechtsdogmatik befasst sich mit der korrekten Deutung des geltenden Rechts (de lege lata), während die Strafrechtspolitik die zweckmäßige Gestaltung des Strafrechts betrachtet (de lege ferenda). Letztere untersucht, ob geltende Normen ihren Zweck erfüllen oder künftig optimiert werden können. Die Dogmatik konzentriert sich auf Hermeneutik und Interpretation, die Politik auf die Zielsetzung und Reform des Rechts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783706543231
Die Elemente eines Delikts sind tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten. Das Verhalten umfasst objektive und subjektive Komponenten. Zudem können objektive Bedingungen der Strafbarkeit, objektivierte Schuldmerkmale und weitere Voraussetzungen relevant sein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 52, ISBN 9783706543231
Der analytische Verbrechensbegriff umfasst sowohl objektive als auch subjektive Elemente im Tatbestand, während die klassische objektive Unrechtslehre diese trennt und die subjektiven Aspekte der Schuld zuschreibt. Die personale Unrechtslehre gehört zur modernen Verbrechensbegriffsvorstellung und betont die subjektive Verantwortlichkeit des Täters, im Gegensatz zur rein objektiven Betrachtungsweise der klassischen Lehre. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 53, ISBN 9783706543231
Die Elemente des Tatbestandes umfassen den objektiven Tatbestand, der das vom Gesetz umschriebene Verhalten in der Außenwelt beschreibt, und den subjektiven Tatbestand, der die psychische Beziehung des Täters zu seinem Verhalten darstellt. Der objektive Tatbestand umfasst das Tatbild, während der subjektive Tatbestand die mentale Einstellung des Täters enthält. Beide Elemente sind nach der neoklassischen und personalen Unrechtslehre Teil des Tatbestandes. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 70, ISBN 9783706543231
Die strafrechtliche Zurechnung bezeichnet die Frage, ob eine Tathandlung für den eingetretenen Erfolg kausal und dem Täter zuzurechnen ist. Sie basiert auf der logischen Kausalität (conditio sine qua non), wonach eine Handlung kausal ist, wenn der Erfolg ohne sie nicht eingetreten wäre. Zur Begrenzung des weiten Kausalitätsbegriffs dienen Theorien wie die Äquivalenztheorie, die durch Filter wie den Adäquanzzusammenhang und den Rechtswidrigkeitszusammenhang ergänzt werden. Das Strafrecht beschränkt sich dabei auf die Verschulden der Täterhandlung als strafbare Ursache. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 81, ISBN 9783706543231