
Der Gewohnheitsverbrecher und die Sicherungsverwahrung 1934 - 1945. (Kriminologische Forschungen) - Hellmer, Joachim
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FAQ zum Buch
Die Gefährlichkeit im Kontext der Sicherungsverwahrung wird anhand der Wiederholungsgefahr und der Art sowie Schwere der Tat beurteilt. Sie muss zum Zeitpunkt der Verurteilung vorliegen, um § 20a StGB anwenden zu können. Die Auslegung des Begriffs „gefährlich“ ist entscheidend, wobei zunächst die Wiederholungsgefahr im Vordergrund stand und später auch die Schwere der Tat berücksichtigt wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 326, ISBN 9783428006045
Die Stadtbevölkerung zeigt eine größere kriminelle Belastung als die Landbevölkerung, insbesondere im Gewohnheitsverbrechertum. Statistiken aus dem Jahr 1933 zeigen, dass 30,2 % der Bevölkerung in Großstädten lebten, was mit einer höheren Kriminalitätsrate korreliert. Stadtgeborene sind überproportional häufig unter Verwahrten vertreten, während Landgeborene seltener in der Kriminalstatistik auftauchen. Die Unterschiede in der Art der Kriminalität zwischen Stadt und Land werden ebenfalls erwähnt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 200, ISBN 9783428006045