
Jahrbuch fuer Migrationsrecht (f. d. Schweiz) 2006/2007. Annuaire du droit de la migration (Suisse) 2006/2007
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FAQ zum Buch
Bei der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs sind die Verhältnismäßigkeit nach den gesamten Umständen, die Dauer der rechtmäßigen Aufenthaltssituation, die Schwere der Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Gewichtung der Widerrufsgründe entscheidend. Zudem sind die Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung oder eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit maßgeblich. Die Anordnung des Widerrufs ist nur zulässig, wenn die ausländische Person weniger als 15 Jahre ununterbrochen in der Schweiz verbleibt oder konkrete Widerrufsgründe vorliegen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 31, ISBN 9783727227622
Das Bundesgericht betont die Verhältnismässigkeit von Massnahmen zur Integration, wie Sprachkurse, und verlangt, dass diese geeignet und zumutbar sind. Es hebt die Bedeutung der Sprache für die soziale und berufliche Integration hervor und fordert Klarheit in der gesetzlichen Regelung. Zudem wird das öffentliche Interesse an einer Zusammenlebenskultur auf Grundlage der Verfassungswerte betont. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 141, ISBN 9783727227622
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Praxis verlangt, dass Staaten auch bei Drittstaatenregelungen prüfen müssen, ob eine mit Art. 3 EMRK unvereinbare indirekte Rückschiebung besteht, insbesondere bei „vertretbaren“ Einwänden gegen die Sicherheit des Drittstaates. Er betont, dass eine Einzelfallprüfung notwendig ist, selbst wenn Asylverfahren in anderen europäischen Staaten stattfinden, da die EU kein harmonisiertes Asylsystem aufweist und Anerkennungsquoten stark variieren. Dies unterstreicht die Verantwortung der Staaten, Entscheidungen ausländischer Behörden zu überprüfen, um Refoulement-Risiken zu vermeiden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 215, ISBN 9783727227622