
Fichtes Lehre vom Rechtsverhältnis
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FAQ zum Buch
Fichte verbindet Naturrecht und Wissenschaftslehre durch die transzendentale Deduktion des Rechts, die auf das unbezweifelbare Selbstbewusstsein als Fundament zurückgeht. Er baut Lockes Idee der auf Selbsterkenntnis gründenden Moralphilosophie weiter zu einer wissenschaftlichen Rechtsbegründung aus, integriert aber auch Hobbes Konzept der Konflikte zwischen Individuen. Die Wissenschaftslehre dient dabei als systematische Grundlage für die Verbindlichkeit des Naturrechts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 71, ISBN 9783465025344
Der Rechtszwang wird nach Kant und Fichte durch die Verbindung des Rechts mit der Befugnis zu zwingen begründet, wobei die Freiheitsgesetzlichkeit als Ausgangspunkt dient. Die Zwangsgewalt-faktizität muss kritisch mit der Rechtssubjektivität des Gezwungenen verschmolzen werden, um legitime Zwangsbefugnis von illegitimen Anmaßungen zu unterscheiden. Fichte verwendet den Begriff der „identischen Gegenstandssphäre“ zweier Willenssubjekte, während Kant das rechtsnormative Verhältnis aus der Perspektive des Befugten beschreibt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 93, ISBN 9783465025344