
Die Verfolgung von Zauberei und Hexerei in den fränkischen Markgraftümern im 16. Jahrhundert (Spätmittelalter, Humanismus, Reformation / Studies in the Late Middle Ages, Humanism and the Reformation (SMHR); Bd. 20). - Kleinöder-Strobel, Susanne
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FAQ zum Buch
Die Textquelle nennt Beispiele von Frauen, die beschuldigt wurden, wie Helena Weigler und Cordula Grösser. Männer in führenden Positionen, wie der Verwalter des Klosters oder der Nachrichter, waren hingegen an der Durchführung der Hexenprozesse beteiligt. Es werden keine männlichen Opfer erwähnt. Somit waren Frauen am häufigsten von den Hexenprozessen betroffen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 221, ISBN 9783161478635
Der kumulative Hexenbegriff besteht aus dem Teufelspakt, der geschlechtlichen Vermischung der Hexen mit Dämonen (Teufelsbuhlschaft), dem Flug durch die Luft zum Hexensabbat, der Schadenzauber (Maleficium) und dem Zusammentreffen bei der Hexenversammlung. Diese Komponenten wurden im 14. Jahrhundert zu einer „elaborierten Hexenvorstellung“ zusammengefügt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 35, ISBN 9783161478635
Die Kapitel „Vom kreutz und leyden“ und „Vom christlichen gebete“ der Kirchenordnung von 1533 behandeln das Zaubereithema detailliert. Diese Kapitel werden der Verfasserschaft Andreas Osianders zugeschrieben, der damals Pfarrer an St. Lorenz war. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 63, ISBN 9783161478635
Laut dem Text wurden der Obrigkeit die Friedenssicherung, Kriegführung, Rechtswahrung und Aufrechterhaltung der Sozialordnung als zentrale Aufgaben zugewiesen. Zudem gab Luther drei Ratschläge für die Ausübung des weltlichen Regiments: Dienst an den Untertanen in Liebe, vorsichtiges Vertrauen zu Räten und weise, vernünftige Ausübung des Strafamts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 43, ISBN 9783161478635