
Der völkerrechtliche Status Deutschlands zwischen 1945 und 1990 : auch ein Beitrag zu Problemen der Staatensukzession / Gilbert Gornig
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FAQ zum Buch
Der Text beschreibt die polnische Einverleibung der deutschen Ostgebiete nach 1945 als eine „Annexion“, die als einseitige, gewaltsame und reguläre Einbeziehung der Gebiete in den polnischen Staatsverband klassifiziert wird. Es wird betont, dass Polen die Verwaltungshoheit über diese Gebiete nicht als vorübergehend betrachtete, sondern als dauerhafte Teilnahme an seinem Staat. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 77, ISBN 9783770544615
Der Prager Vertrag erklärt, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik das Münchener Abkommen im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen als nichtig betrachten. Dies betrifft jedoch nur ihre bilateralen Beziehungen und nicht die multilaterale Gültigkeit des Abkommens. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 111, ISBN 9783770544615
Das Alliierte Militärgerichtshof betrachtete die Androhung militärischer Gewalt beim Münchener Abkommen nicht als Grund zur Nichtigkeit des Vertrags. Im Gegensatz zur Anklage sah das Gericht keine rechtliche Verpflichtung, den Vertrag aufgrund solcher Drohungen für nichtig zu erklären. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 108, ISBN 9783770544615
Laut Text führen Änderungen der Zahl und Zusammensetzung der Bevölkerung sowie revolutionäre Umgestaltungen der Staatsgewalt, Staatsstreiche, Verfassungsänderungen und vorübergehende Fehlen der Staatsgewalt nicht zum Untergang des Staates, solange der Wunsch nach Wiederherstellung besteht. Auch ein vorübergehender Wegfall der Staatsgewalt bei einer Okkupation ist bedeutungslos. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783770544615